Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Was ist mit dem Konsumcannabisgesetz erlaubt und was verboten?

Häufige Fragen

Was ist nach dem KCanG erlaubt?

Erlaubt sind für Personen ab 18 Jahren der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis, am Wohnsitz bei Blüten bis zu 50 Gramm und der Eigenanbau von höchstens drei Pflanzen gleichzeitig. Dazu kommt die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung, die eine behördliche Erlaubnis braucht. Alles gilt nur innerhalb der Grenzen von Menge, Ort und Alter, die das Gesetz festlegt.

Ist Cannabis durch das KCanG komplett legal?

Nein. Das Gesetz erlaubt Cannabis nur unter bestimmten Bedingungen. Es gelten feste Mengengrenzen, Konsumverbote an Schulen, auf Kinderspielplätzen und in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr sowie das Verbot der Weitergabe an Minderjährige. Auch Werbung für Cannabis ist verboten. Wer sich an diese Regeln hält, bewegt sich im erlaubten Rahmen.

Darf ich in der Nähe von Schulen Cannabis konsumieren?

Öffentlicher Konsum ist in Schulen und in deren Sichtweite nach § 5 Abs. 2 KCanG verboten. Die Sichtweite gilt bis zu einem Abstand von 100 Metern. Ob ein konkreter Ort noch in Sichtweite liegt, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel bleibst du besser weg.

Quellen

  1. KCanG § 3 Besitz (gesetze-im-internet.de)
  2. KCanG § 5 Konsumverbote (gesetze-im-internet.de)
  3. KCanG § 11 Anbauvereinigungen (gesetze-im-internet.de)
  4. KCanG § 1
  5. KCanG § 6
  6. KCanG § 9
  7. KCanG § 16
  8. KCanG § 17
  9. KCanG § 34
  10. KCanG § 36
  11. BIÖG: Gefahren für Jugendliche

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