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Wie gut kennst du das KCanG?

15 Fragen zum Konsumcannabisgesetz und zum Straßenverkehr. Nach jeder Antwort siehst du die Erklärung und den Paragrafen.

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  1. Frage 1 von 15 Wie viel Cannabis darf eine erwachsene Person unterwegs für den Eigenkonsum bei sich haben?
    Auflösung

    Richtig: Bis zu 25 Gramm. Ab 18 Jahren ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. Bei Blüten zählt das Gewicht nach dem Trocknen.

    Quelle: § 3 Abs. 1 KCanG

  2. Frage 2 von 15 Wie viel Cannabis darf eine erwachsene Person an ihrem Wohnsitz haben?
    Auflösung

    Richtig: Bis zu 50 Gramm. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 Gramm erlaubt. Die Grenze gilt für die gesamte Menge, also auch dann, wenn du zusätzlich etwas bei dir trägst.

    Quelle: § 3 Abs. 2 KCanG

  3. Frage 3 von 15 Wie viele Cannabispflanzen dürfen Erwachsene zu Hause gleichzeitig anbauen?
    Auflösung

    Richtig: Drei. Erlaubt sind insgesamt höchstens drei Pflanzen gleichzeitig, am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und erst ab 18 Jahren.

    Quelle: § 9 Abs. 1 KCanG

  4. Frage 4 von 15 Darfst du Cannabis aus deinem Eigenanbau an Freunde weitergeben?
    Auflösung

    Richtig: Nein. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Das gilt auch für Volljährige und auch ohne Gegenleistung.

    Quelle: § 9 Abs. 2 KCanG

  5. Frage 5 von 15 Ein Mitglied hat Cannabis von seiner Anbauvereinigung bekommen. Darf es davon etwas an Bekannte weitergeben?
    Auflösung

    Richtig: Nein. Mitglieder dürfen Cannabis aus der Anbauvereinigung nicht an Dritte weitergeben. Versand und Lieferung sind ebenfalls verboten.

    Quelle: § 19 Abs. 4 KCanG

  6. Frage 6 von 15 Ab welchem Alter darf man Mitglied einer Anbauvereinigung werden?
    Auflösung

    Richtig: Ab 18 Jahren. Anbauvereinigungen dürfen nur Mitglieder haben, die 18 Jahre oder älter sind. Jüngere dürfen das Gelände einer Anbauvereinigung auch nicht betreten (§ 23 Abs. 1 KCanG).

    Quelle: § 16 Abs. 1 KCanG

  7. Frage 7 von 15 Was gilt in der Anbauvereinigung für Mitglieder zwischen 18 und 20 Jahren?
    Auflösung

    Richtig: Höchstens 30 Gramm im Kalendermonat, THC-Gehalt höchstens 10 Prozent. Für Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) gilt eine niedrigere Monatsgrenze von 30 Gramm. Das Cannabis darf einen THC-Gehalt von 10 Prozent nicht überschreiten.

    Quelle: § 19 Abs. 3 KCanG

  8. Frage 8 von 15 Eine Person über 21 gibt Cannabis an eine 16-Jährige weiter. Was sieht das Gesetz vor?
    Auflösung

    Richtig: In der Regel einen besonders schweren Fall mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Gibt eine Person über 21 Jahre Cannabis an ein Kind oder eine jugendliche Person weiter, liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall vor. Der Strafrahmen beträgt dann drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.

    Quelle: § 34 Abs. 3 KCanG

  9. Frage 9 von 15 Darfst du in der Gegenwart von Minderjährigen konsumieren?
    Auflösung

    Richtig: Nein, in ihrer unmittelbaren Gegenwart ist Konsum verboten. Der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist verboten. Das gilt überall, auch in der eigenen Wohnung.

    Quelle: § 5 Abs. 1 KCanG

  10. Frage 10 von 15 Ab welchem Abstand zum Eingang einer Schule gilt das Konsumverbot in Sichtweite nicht mehr?
    Auflösung

    Richtig: Ab mehr als 100 Metern. Öffentlicher Konsum ist in Schulen und in deren Sichtweite verboten. Bei mehr als 100 Metern Abstand zum Eingangsbereich gilt die Sichtweite nicht mehr. Dieselbe Regel gilt für Kinderspielplätze, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlich zugängliche Sportstätten und Anbauvereinigungen.

    Quelle: § 5 Abs. 2 KCanG

  11. Frage 11 von 15 Wann ist öffentlicher Konsum in Fußgängerzonen verboten?
    Auflösung

    Richtig: Zwischen 7 und 20 Uhr. In Fußgängerzonen ist der öffentliche Konsum zwischen 7 und 20 Uhr verboten.

    Quelle: § 5 Abs. 2 Nr. 5 KCanG

  12. Frage 12 von 15 Darf eine Anbauvereinigung Werbung für sich machen?
    Auflösung

    Richtig: Nein, Werbung und Sponsoring sind verboten. Das KCanG verbietet Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen. Deshalb informieren wir auf dieser Website nur.

    Quelle: § 6 KCanG

  13. Frage 13 von 15 Ab welchem THC-Wert im Blutserum ist das Fahren eines Kraftfahrzeugs eine Ordnungswidrigkeit?
    Auflösung

    Richtig: Ab 3,5 ng/ml. Wer mit 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum ein Kraftfahrzeug führt, handelt ordnungswidrig. Es droht ein Bußgeld nach § 24a StVG.

    Quelle: § 24a Abs. 1a StVG

  14. Frage 14 von 15 Was kommt bei einem Verstoß gegen den THC-Grenzwert in der Regel zum Bußgeld dazu?
    Auflösung

    Richtig: Ein Fahrverbot. Wird wegen § 24a StVG eine Geldbuße festgesetzt, ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.

    Quelle: § 25 Abs. 1 StVG

  15. Frage 15 von 15 Jemand fährt mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blut und hat zusätzlich Alkohol getrunken. Was gilt?
    Auflösung

    Richtig: Das ist ein eigener Verstoß mit höherem Bußgeldrahmen. Wer mit THC über dem Grenzwert fährt und dabei Alkohol trinkt oder unter Alkoholwirkung steht, verstößt gegen einen eigenen Tatbestand. Der Bußgeldrahmen ist dort höher als beim THC-Grenzwert allein.

    Quelle: § 24a Abs. 2a StVG

Stand der Gesetzestexte: 27.10.2026. Das Quiz ersetzt keine Rechtsberatung. Mehr im Thema Recht und Gesetz.