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Darf ich hier konsumieren?
Der Check geht mit dir die Konsumverbote aus § 5 KCanG durch und zeigt, wo Konsum verboten ist. Er speichert nichts und fragt keinen Standort ab.

Konsumverbote-Check
Der Check braucht JavaScript. Die Konsumverbote stehen weiter unten auf dieser Seite.
Die Konsumverbote im Überblick
- In unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist Konsum verboten (§ 5 Abs. 1).
- Öffentlicher Konsum ist verboten in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und im befriedeten Besitztum einer Anbauvereinigung, jeweils auch in deren Sichtweite (§ 5 Abs. 2 Satz 1).
- Sichtweite liegt nicht mehr vor, wenn der Abstand zum Eingangsbereich mehr als 100 Meter beträgt (§ 5 Abs. 2 Satz 2).
- In Fußgängerzonen ist öffentlicher Konsum zwischen 7 und 20 Uhr verboten (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5).
- In militärischen Bereichen der Bundeswehr ist Konsum verboten (§ 5 Abs. 3).
Den Wortlaut findest du in § 5 KCanG auf gesetze-im-internet.de. Städte können weitere Verbotszonen festlegen, etwa Nürnberg rund um den Hauptbahnhof.
Der Check ist eine Orientierung zum Gesetz und ersetzt keine Rechtsberatung. Mehr im Thema Recht und Gesetz.