Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Welche Sonderregeln gelten bei cannabisbezogener Abhängigkeit?

Häufige Fragen

Welche Sonderregeln gelten bei cannabisbezogener Abhängigkeit?

Nach § 39 KCanG finden die §§ 35 bis 38 des Betäubungsmittelgesetzes Anwendung. Dazu gehört die Zurückstellung der Strafvollstreckung zugunsten einer Behandlung nach § 35 BtMG, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Woran erkenne ich eine Cannabisabhängigkeit?

Nach drugcom gilt eine Substanzgebrauchsstörung als erfüllt, wenn mindestens zwei Merkmale innerhalb von 12 Monaten zutreffen. Ein starkes Verlangen nach Cannabis ist ein typisches Zeichen. Entscheidend sind auch negative Folgen im Alltag.

Wo bekomme ich Hilfe bei einer Abhängigkeit?

Eine erste Anlaufstelle ist die Suchtberatung vor Ort. Die Sucht & Drogen Hotline erreicht man unter 01806 313031. Auch die Hausärztin oder der Hausarzt kann ein erster Ansprechpartner sein.

Quellen

  1. KCanG § 39: Abhängigkeitserkrankung
  2. BtMG § 35: Zurückstellung der Strafvollstreckung
  3. drugcom: Cannabis im Drogenlexikon
  4. drugcom: Bin ich abhängig von Cannabis?
  5. drugcom: Entzugserscheinungen bei Cannabiskonsum
  6. Sucht & Drogen Hotline
  7. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon

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