Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Was unterscheidet Eigenanbau von einer Anbauvereinigung?

Häufige Fragen

Wie viele Pflanzen darf ich im Eigenanbau halten?

Nach § 9 Abs. 1 KCanG dürfen Personen ab 18 Jahren höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Der Anbau ist am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erlaubt. Mehr Pflanzen sind nicht erlaubt. Die Ernte darfst du nicht an Dritte weitergeben.

Braucht man für den Eigenanbau eine Erlaubnis?

Nein, für den privaten Eigenanbau nicht. § 9 KCanG erlaubt ihn unmittelbar. Die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 KCanG braucht der Verein für den gemeinschaftlichen Anbau. Im Zweifel klärt eine Beratungsstelle, welche Regeln für deine Situation gelten.

Darf ich die Ernte aus meinem Eigenanbau an Freunde verschenken?

Nein. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG). Das gilt auch für kostenlose Weitergaben. Die Abgabe in einer Anbauvereinigung folgt eigenen Regeln (§ 19 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 9 Eigenanbau (gesetze-im-internet.de)
  2. KCanG § 11 Anbauvereinigungen (gesetze-im-internet.de)
  3. KCanG § 16 Mitgliedschaft (gesetze-im-internet.de)
  4. KCanG § 19 Abgabe an Mitglieder (gesetze-im-internet.de)
  5. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  6. KCanG § 5 Konsumverbote
  7. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht

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