Was unterscheidet Eigenanbau von einer Anbauvereinigung?
Eigenanbau bedeutet, dass du Cannabis allein für dich am Wohnsitz anbaust. Eine Anbauvereinigung ist ein Verein, in dem Erwachsene gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder abgeben. Beide Wege sind im Konsumcannabisgesetz (KCanG) geregelt. Der Unterschied liegt vor allem in der Zahl der Beteiligten, in den Mengen und in der Frage, ob eine Erlaubnis nötig ist.
Eigenanbau: allein am Wohnsitz
Der Eigenanbau ist für Personen ab 18 Jahren erlaubt, und zwar für höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig (§ 9 Abs. 1 KCanG). Er findet am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt statt. Der gewöhnliche Aufenthalt ist nach § 1 Nr. 17 KCanG der Ort, an dem du nicht nur vorübergehend verweilst. § 9 KCanG erlaubt den Eigenanbau unmittelbar, eine behördliche Erlaubnis nennt die Vorschrift nicht. Für den gemeinschaftlichen Anbau ist sie dagegen vorgeschrieben (§ 11 Abs. 1 KCanG).
Die Ernte aus dem Eigenanbau darfst du nicht an Dritte weitergeben (§ 9 Abs. 2 KCanG). Das gilt auch für Freunde, Familie und Nachbarn. Wer mehr Pflanzen anbaut als erlaubt, verlässt den Rahmen des Gesetzes. Für den Besitz gelten unabhängig davon die Grenzen aus § 3 KCanG.
Anbauvereinigung: gemeinsam anbauen
Eine Anbauvereinigung baut Cannabis gemeinschaftlich an, und nur Mitglieder dürfen daran mitwirken (§ 17 Abs. 1 KCanG). Für den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe an Mitglieder braucht der Verein eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 11 Abs. 1 KCanG). Ohne diese Erlaubnis darf der Verein nicht anbauen und nicht abgeben.
Die Mitgliedschaft hat eigene Regeln. Mitglied werden darf nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 16 Abs. 1 und Abs. 4 KCanG). Eine Person darf nur Mitglied in einer einzigen Anbauvereinigung sein (§ 16 Abs. 2 Satz 2 KCanG). Ein Verein darf höchstens 500 Mitglieder haben (§ 16 Abs. 2 Satz 1 KCanG).
Der Vergleich auf einen Blick
| Merkmal | Eigenanbau | Anbauvereinigung |
|---|---|---|
| Wer darf teilnehmen? | Personen ab 18 Jahren am Wohnsitz (§ 9 Abs. 1) | Mitglieder ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland (§ 16) |
| Behördliche Erlaubnis | Nicht vorgesehen (§ 9) | Erforderlich (§ 11 Abs. 1) |
| Pflanzen | Höchstens drei gleichzeitig (§ 9 Abs. 1) | Gemeinschaftlicher Anbau nur durch Mitglieder (§ 17 Abs. 1) |
| Weitergabe | An Dritte nicht erlaubt (§ 9 Abs. 2) | An Mitglieder mit Mengengrenzen (§ 19 Abs. 3) |
| Mengen für Mitglieder | Besitz bis 50 Gramm am Wohnsitz bei Blüten (§ 3 Abs. 2) | Ab 21 Jahren höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat (§ 19 Abs. 3) |
Was für beide Wege gilt
Egal ob du allein oder im Verein anbaust, die Konsumverbote gelten gleichermaßen. Cannabis darf nicht in Gegenwart von Minderjährigen konsumiert werden (§ 5 Abs. 1 KCanG). Schulen, Kinderspielplätze und Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr sind tabu (§ 5 Abs. 2 KCanG). Ebenso gilt das Mindestalter von 18 Jahren für beide Formen.
Auch das Thema Gesundheit betrifft beide Wege. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) schreibt auf cannabispraevention.de, dass Menschen, die kiffen, häufiger eine Psychose bekommen als Menschen, die nicht kiffen. Ungefähr eine von acht Personen, die Cannabis konsumieren, wird dort zufolge abhängig. Eine ehrliche Einschätzung des eigenen Konsums gehört deshalb zu jeder Entscheidung dazu.
Welcher Weg passt zu dir?
Die Entscheidung hängt von deinen Zielen und deinem Umfeld ab. Der Eigenanbau verlangt eigene Verantwortung für Pflanzen, Standort und Schutz vor Kindern. Eine Anbauvereinigung verlangt Mitarbeit und die Einhaltung von Regeln, die in der Satzung festgehalten sind. Wer sich unsicher ist, kann beide Wege mit einer Beratungsstelle durchsprechen. Mehr zum Alter und zu den Abgabegrenzen steht im Artikel Ab welchem Alter ist Cannabis erlaubt?.
Eine Übersicht über die Gesetzesregeln für Anbauvereinigungen findest du im Themenbereich Anbauvereinigungen. Die Mengen für den Besitz im eigenen Zuhause erklärt der Artikel Wie viel Cannabis darf ich besitzen?.
Praktische Fragen zum Eigenanbau
Wer selbst anbauen möchte, sollte drei Punkte prüfen. Erstens zählt die Zahl der Pflanzen gleichzeitig, nicht die Zahl im Laufe eines Jahres. Das ergibt sich aus dem Wort „gleichzeitig“ in § 9 Abs. 1 KCanG. Zweitens ist der Anbau an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gebunden. Ein Anbau an einem anderen Ort ist vom Wortlaut her nicht erfasst. Drittens gelten die Konsumverbote auch für Eigenanbau-Cannabis, etwa in Gegenwart von Minderjährigen.
Anbauvereinigung: was vor dem Beitritt zu klären ist
Vor einem Beitritt lohnt sich ein genauer Blick auf die Satzung und auf die Erlaubnis des Vereins. Ein Verein ohne Erlaubnis darf weder anbauen noch abgeben (§ 11 Abs. 1 KCanG). Außerdem solltest du wissen, wie viele Mitglieder der Verein hat. Höchstens 500 Mitglieder sind zulässig (§ 16 Abs. 2 Satz 1 KCanG). Wer schon in einem Verein Mitglied ist, darf keinem zweiten beitreten (§ 16 Abs. 2 Satz 2 KCanG).
Häufige Irrtümer
- Irrtum: Mit einer Anbauvereinigung darf man beliebig viel nach Hause nehmen. Richtig ist, dass die Abgabe an Mitglieder feste Höchstmengen kennt (§ 19 Abs. 3 KCanG).
- Irrtum: Eigenanbau ist privat und deshalb ohne Regeln. Richtig ist, dass Pflanzenzahl, Weitergabe und Konsumverbote gelten.
- Irrtum: Die Ernte darf an Freunde weitergegeben werden, wenn niemand Geld verlangt. Richtig ist, dass die Weitergabe der Ernte aus dem Eigenanbau an Dritte nicht erlaubt ist (§ 9 Abs. 2 KCanG).
Was beide Wege von dir verlangen
Egal ob du allein anbaust oder im Verein, du übernimmst Verantwortung. Beim Eigenanbau trägst du sie allein, bei der Anbauvereinigung teilst du sie mit dem Verein und den anderen Mitgliedern. In beiden Fällen gehört dazu die Einhaltung der Altersgrenze von 18 Jahren, der Mengen aus dem Gesetz und der Konsumverbote. Wer ehrlich mit der eigenen Menge und dem eigenen Konsum umgeht, hat es im Alltag leichter.
Wo du Hilfe bekommst
Der Gesetzestext ist auf gesetze-im-internet.de frei zugänglich, etwa § 11 KCanG zur Erlaubnis. Bei Fragen zu einer konkreten Gründung oder einem Anbau hilft eine Beratungsstelle oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Behörde zuständig ist, muss im Einzelfall geklärt werden.
Häufige Fragen
Wie viele Pflanzen darf ich im Eigenanbau halten?
Nach § 9 Abs. 1 KCanG dürfen Personen ab 18 Jahren höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Der Anbau ist am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erlaubt. Mehr Pflanzen sind nicht erlaubt. Die Ernte darfst du nicht an Dritte weitergeben.
Braucht man für den Eigenanbau eine Erlaubnis?
Nein, für den privaten Eigenanbau nicht. § 9 KCanG erlaubt ihn unmittelbar. Die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 KCanG braucht der Verein für den gemeinschaftlichen Anbau. Im Zweifel klärt eine Beratungsstelle, welche Regeln für deine Situation gelten.
Darf ich die Ernte aus meinem Eigenanbau an Freunde verschenken?
Nein. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG). Das gilt auch für kostenlose Weitergaben. Die Abgabe in einer Anbauvereinigung folgt eigenen Regeln (§ 19 KCanG).