Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Ist Cannabis durch das KCanG jetzt komplett legal?

Häufige Fragen

Ist Cannabis in Deutschland komplett legal?

Nein. Das KCanG erlaubt Cannabis nur innerhalb fester Grenzen. Dazu gehören Mengen wie 25 Gramm beim Besitz und 50 Gramm am Wohnsitz bei Blüten, Konsumverbote an Schulen und in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr, das Mindestalter von 18 Jahren und das Verbot der Weitergabe an Minderjährige. Wer diese Regeln einhält, bewegt sich im erlaubten Rahmen.

Ist der Verkauf von Cannabis im Laden erlaubt?

Nein. Handel mit Cannabis ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 KCanG verboten. Erlaubt ist die Weitergabe in Anbauvereinigungen an Mitglieder mit festen Höchstmengen (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 und § 19 Abs. 3 KCanG). Cannabis zu medizinischen Zwecken ist ein eigener Bereich: Es wird nach dem MedCanG auf Verschreibung in der Apotheke abgegeben. Angebote außerhalb dieser Regeln sind nicht vom Gesetz gedeckt.

Gilt für Cannabis immer der heutige Gesetzestext?

Maßgeblich ist der Wortlaut, den das Gesetz heute hat. Gesetze können geändert werden. Ob und wann das geschieht, lässt sich hier nicht beantworten. Die verlässliche Grundlage ist der Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de mit dem Hinweis auf den Stand der Fassung.

Quellen

  1. KCanG § 3 Besitz (gesetze-im-internet.de)
  2. KCanG § 5 Konsumverbote (gesetze-im-internet.de)
  3. KCanG § 19 Abgabe an Mitglieder (gesetze-im-internet.de)
  4. BIÖG Cannabisprävention: Langfristige Risiken und Sucht
  5. KCanG § 34 Strafvorschriften (gesetze-im-internet.de)
  6. KCanG § 11 Erlaubnis (gesetze-im-internet.de)
  7. KCanG § 2
  8. KCanG § 9
  9. KCanG § 16
  10. KCanG § 36
  11. MedCanG § 3, Verschreibung und Abgabe

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