Was tun, wenn man gegen das KCanG verstoßen hat?
Wenn du gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) verstoßen hast oder einen Verstoß befürchtest, hilft zuerst Ruhe. Ob der Vorfall eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ist, hängt von Menge, Ort, Alter und Umständen ab. Die wichtigsten Schritte stehen hier in der richtigen Reihenfolge. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung, zeigt dir aber, worauf es ankommt.
Die ersten Schritte nach einer Kontrolle
Bleib höflich und ruhig. Es steht dir frei, dich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, und du kannst jederzeit eine Verteidigerin oder einen Verteidiger befragen (§ 136 Abs. 1 StPO). Im Bußgeldverfahren gelten diese Vorschriften sinngemäß (§ 46 Abs. 1 OWiG). Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann dir vorab erklären, was das in deiner Lage bedeutet. Notiere dir danach, was passiert ist: Datum, Uhrzeit, Ort, die beteiligten Personen und welche Unterlagen dir übergeben wurden. Diese Notizen helfen später bei jeder Nachfrage.
Was passiert nach einer Kontrolle?
Die Polizei erforscht Ordnungswidrigkeiten nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 53 Abs. 1 OWiG). Gegenstände, auf die sich eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach dem KCanG bezieht, können eingezogen werden (§ 37 KCanG). Verfolgt und geahndet werden Ordnungswidrigkeiten von der zuständigen Verwaltungsbehörde (§ 35 OWiG), Straftaten verfolgt die Staatsanwaltschaft.
Das Gesetz unterscheidet nach der Menge: Am Wohnsitz sind mehr als 50 und bis zu 60 Gramm eine Ordnungswidrigkeit, insgesamt mehr als 60 Gramm eine Straftat. Außerhalb von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt gilt dasselbe für mehr als 25 bis 30 Gramm und mehr als 30 Gramm (§ 36 Abs. 1 Nr. 1, § 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG). Konsum an den verbotenen Orten und in Gegenwart von Minderjährigen ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 Abs. 1 Nr. 4 KCanG).
Typische Verstöße im Überblick
Viele Verstöße entstehen durch Missverständnisse über die Grenzen. Häufige Fälle sind:
- Besitz über den gesetzlichen Mengen, also mehr als 25 Gramm unterwegs oder mehr als 50 Gramm am Wohnsitz bei Blüten (§ 3 KCanG)
- Konsum in Schulnähe oder in Sichtweite einer Schule (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KCanG)
- Konsum in Gegenwart von Minderjährigen (§ 5 Abs. 1 KCanG)
- Mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig im Eigenanbau (§ 9 Abs. 1 KCanG)
- Weitergabe der Ernte aus dem Eigenanbau an Dritte (§ 9 Abs. 2 KCanG)
Die Grenzen zu kennen hilft, künftige Verstöße zu vermeiden. Eine Übersicht bietet der Artikel Wie viel Cannabis darf ich besitzen?, und zum Mitführen unterwegs hilft der Artikel Wie viel darf ich außerhalb der Wohnung mitführen?.
Was ein Bescheid dir sagt
Gegen einen bereits erlassenen Bußgeldbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde Einspruch einlegen, die ihn erlassen hat (§ 67 Abs. 1 OWiG). Der Bescheid weist selbst darauf hin, dass er rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn du keinen Einspruch einlegst (§ 66 Abs. 2 OWiG). Prüfe das Zustelldatum deshalb sofort. Beträge nennt dieser Ratgeber nicht, der gesetzliche Rahmen steht in § 36 Abs. 2 KCanG.
Im Straßenverkehr gilt zusätzlich ein eigener Grenzwert. Nach § 24a Abs. 1a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) liegt die Grenze bei 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol im Blutserum. Wer darüber liegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Bei einer Geldbuße nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG). Eine Ausnahme gilt bei der bestimmungsgemäßen Einnahme eines ärztlich verschriebenen Arzneimittels (§ 24a Abs. 4 StVG).
Wann ist ein Anwalt sinnvoll?
Ein Anwalt lohnt sich besonders, wenn eine Anzeige vorliegt, wenn ein Strafverfahren droht oder wenn es um Führerschein und Mobilität geht. Auch bei unklarer Rechtslage ist ein früher Termin sinnvoll. Frag vorab nach den Kosten. Im Strafverfahren kann eine beschuldigte Person unter den Voraussetzungen des § 140 StPO die Bestellung eines Pflichtverteidigers beantragen (§ 136 Abs. 1 StPO). Mehr dazu im Artikel Wann sollte man bei einer Anzeige einen Anwalt nehmen?.
Welche Unterlagen du aufheben solltest
- Den Bescheid oder das Schreiben samt Umschlag und Zustelldatum.
- Deine Notizen zu Ort, Uhrzeit und Ablauf der Situation.
- Namen oder Dienstnummern der beteiligten Personen, soweit du sie erfahren hast.
- Nachweise über ein ärztlich verschriebenes Arzneimittel, falls du eines einnimmst. Nach § 24a Abs. 4 StVG kann das im Straßenverkehr eine Rolle spielen.
Was du vermeiden solltest
Vermeide es, den Vorfall ausführlich zu diskutieren, bevor du beraten bist. Lösche keine Nachrichten, Fotos oder Dateien, die mit dem Vorfall zusammenhängen. Schreib Antworten auf amtliche Schreiben erst nach einer Beratung, damit du nichts Unbedachtes bestätigst.
Ordnungswidrigkeit oder Straftat: der Unterschied
Eine Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße geahndet, eine Straftat führt zu einer Strafe durch das Gericht, also zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Das KCanG sieht für das Abgeben oder Weitergeben von Cannabis Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor (§ 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG). Gibt eine Person über 21 Jahre Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen weiter, liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall mit drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor (§ 34 Abs. 3 KCanG). Wie dein Fall einzuordnen ist, klärt die zuständige Stelle; eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann dich dazu beraten. Mehr zur Abgrenzung im Artikel Wann ist ein Cannabisverstoß nur eine Ordnungswidrigkeit?.
Wie ein Verfahren abläuft
Im Bußgeldverfahren bekommst du Gelegenheit, dich zur Beschuldigung zu äußern (§ 55 Abs. 1 OWiG). Danach kann die Behörde einen Bußgeldbescheid erlassen. Bei einer Straftat entscheidet die Staatsanwaltschaft über Anklage oder Einstellung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie bei Eigenverbrauch in geringer Menge von der Verfolgung absehen (§ 35a KCanG), mehr dazu im Artikel Wann kann die Behörde von einer Verfolgung absehen?. Du kannst dich in jeder Phase durch eine Anwältin oder einen Anwalt vertreten lassen. Notiere alle Fristen aus Schreiben, damit du nichts übersiehst.
Prävention: den eigenen Konsum im Blick behalten
Nach einem Vorfall fällt es schwer, ruhig zu bleiben. Dennoch lohnt es sich, Entscheidungen nicht unter Druck zu treffen. Nach dem BIÖG wird ungefähr eine von acht Personen, die Cannabis konsumieren, abhängig. Wer merkt, dass der Konsum zunimmt, erreicht die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031 oder eine Suchtberatungsstelle vor Ort. Bei Fragen zu Führerschein und Mobilität kann zusätzlich eine Fachstelle helfen.
Typische Fehler nach einem Verstoß
- Den Bescheid ungelesen liegen lassen und die Frist verstreichen lassen.
- Im Eifer Aussagen machen, die sich später nicht mehr zurückholen lassen.
- Auf Gerüchte aus dem Umfeld vertrauen und den Wortlaut des Gesetzes nicht prüfen.
Wo du weitere Unterstützung findest
Den Gesetzestext kannst du kostenlos auf gesetze-im-internet.de lesen, zum Beispiel § 9 KCanG zum Eigenanbau. Beratungsstellen vor Ort helfen beim Verständnis und bei der Frage, welche Schritte sinnvoll sind. Wenn du dir Sorgen um deinen Konsum machst, ist eine Suchtberatung ein guter Ort, um darüber zu sprechen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was tun nach einer Polizeikontrolle wegen Cannabis?
Bleib ruhig und höflich. Du musst nicht zur Sache aussagen (§ 136 Abs. 1 StPO). Notiere Datum, Ort und Ablauf der Kontrolle sowie die Unterlagen, die du erhalten hast. Lass dich danach von einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer Beratungsstelle unterstützen, bevor du auf Schreiben antwortest.
Wie hoch ist das Bußgeld bei Cannabisverstößen?
Die Höhe steht im Bescheid, der Rahmen im Gesetz (§ 36 Abs. 2 KCanG). Dieser Ratgeber nennt keine Beträge. Wichtig ist die Frist: Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich (§ 67 OWiG). Ohne Einspruch wird der Bescheid rechtskräftig.
Wann wird ein Cannabisverstoß zur Straftat?
Das hängt von Menge, Ort, Umständen und dem Alter der Beteiligten ab. Das Abgeben oder Weitergeben von Cannabis ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG strafbar, und bei Mengen über den Grenzen kann ebenfalls eine Straftat vorliegen (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG). Wer unsicher ist, ob ein Vorfall eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ist, sollte eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt fragen.
Quellen
- KCanG § 9 Eigenanbau (gesetze-im-internet.de)
- KCanG § 34 Strafvorschriften (gesetze-im-internet.de)
- StVG § 24a Alkohol- und Drogengrenzen im Straßenverkehr (gesetze-im-internet.de)
- KCanG § 36
- KCanG § 37
- KCanG § 35a
- StVG § 25
- StPO § 136
- OWiG § 35
- OWiG § 46
- OWiG § 53
- OWiG § 55
- OWiG § 66
- OWiG § 67
- BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht
- Sucht & Drogen Hotline