Ab welchem Alter ist Cannabis erlaubt?
Das Mindestalter für Cannabis nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) liegt bei 18 Jahren. Ab diesem Alter darfst du Cannabis in den gesetzlichen Mengen besitzen, selbst anbauen und einer Anbauvereinigung beitreten. Wer jünger ist, fällt unter die Verbote für Minderjährige, und zwar unabhängig davon, ob Eltern zustimmen.
Welche Rechte gelten ab 18 Jahren?
Das Gesetz knüpft mehrere Erlaubnisse ausdrücklich an das vollendete 18. Lebensjahr. Die Besitzerlaubnis steht in § 3 Abs. 1 KCanG. Sie gilt für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dasselbe Alter gilt für den Eigenanbau von höchstens drei Pflanzen am Wohnsitz (§ 9 Abs. 1 KCanG). Auch für die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung verlangt das Gesetz, dass man das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 16 Abs. 1 KCanG).
Das Alter entscheidet also über drei zentrale Fragen: ob du Cannabis besitzen darfst, ob du selbst anbauen darfst und ob du einem Club beitreten kannst. Die Ausnahmen vom Verbot gelten nur für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 2 Abs. 3 KCanG). Die Mengen, die ab 18 Jahren gelten, erklärt der Artikel Wie viel Cannabis darf ich besitzen?.
Was gilt für Minderjährige?
Minderjährige dürfen nach § 3 Abs. 1 KCanG kein Cannabis besitzen, weil die Erlaubnis an das vollendete 18. Lebensjahr geknüpft ist. Dazu kommen weitere Schutzregeln. Cannabis darf nicht in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen konsumiert werden (§ 5 Abs. 1 KCanG). Auf dem befriedeten Besitztum einer Anbauvereinigung dürfen Personen unter 18 Jahren nicht hinein (§ 23 Abs. 1 KCanG).
Am wichtigsten ist die Weitergabe. Wer Cannabis an Kinder oder Jugendliche abgibt oder weitergibt, begeht eine Straftat nach § 34 KCanG. Der Grundtatbestand sieht bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. Eine Person über 21 Jahre, die Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen weitergibt, muss mit einem Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen.
Was gilt für Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren?
Heranwachsende sind Personen, die das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben (§ 1 Nr. 20 KCanG). Für sie gilt in der Anbauvereinigung eine eigene Regel. Sie dürfen nach § 19 Abs. 3 KCanG höchstens 30 Gramm Cannabis pro Kalendermonat erhalten. Die Tageshöchstmenge liegt bei 25 Gramm. Der THC-Gehalt darf 10 Prozent nicht überschreiten.
Die Regeln für Heranwachsende sind damit enger als die für Erwachsene ab 21 Jahren. Wer in dieser Altersgruppe ist, sollte die Regeln seiner Anbauvereinigung vor einem Beitritt genau lesen und bei Fragen eine Beratungsstelle hinzuziehen. Eine Übersicht zu den Altersstufen findest du im Artikel Wie schützt das KCanG Kinder und Jugendliche?.
Die Altersstufen auf einen Blick
| Altersgruppe | Besitz | Abgabe in einer Anbauvereinigung |
|---|---|---|
| Unter 18 Jahren | Nicht erlaubt, weil die Erlaubnis ab 18 Jahren gilt (§ 3 Abs. 1) | Keine Mitgliedschaft möglich (§ 16 Abs. 1) |
| 18 bis unter 21 Jahre (Heranwachsende) | Bis 25 Gramm (§ 3 Abs. 1) | Höchstens 30 Gramm pro Kalendermonat, Tageshöchstmenge 25 Gramm, THC höchstens 10 Prozent (§ 19 Abs. 3) |
| 21 Jahre und älter | Bis 25 Gramm (§ 3 Abs. 1) | Höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat (§ 19 Abs. 3 Satz 1) |
Warum die Altersgrenze so wichtig ist
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) weist darauf hin, dass sich das junge Gehirn in einer wichtigen Entwicklungsphase befindet und Cannabiskonsum diese Entwicklung beeinflussen kann. Im schlimmsten Fall kann der Schul- oder Berufsabschluss gefährdet sein, weil das Gedächtnis schlechter arbeitet. Das Portal drugcom.de beschreibt außerdem, dass ein früher Einstieg in den Konsum nachhaltige Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit zur Folge haben kann.
Die BIÖG nennt zudem zwei weitere Zahlen, die für junge Menschen relevant sind. Menschen, die kiffen, bekommen häufiger eine Psychose als Menschen, die nicht kiffen. Und ungefähr eine von acht Personen, die Cannabis konsumieren, wird abhängig. Die Quellen dazu stehen unten.
Was tun, wenn Jugendliche Cannabis konsumieren?
Wer als Elternteil, Lehrkraft oder Freund bemerkt, dass ein junger Mensch konsumiert, kann sich früh beraten lassen. Beratungsstellen für Sucht und Jugendhilfe helfen beim Gespräch und bei der Einschätzung. Den Umgang mit Jugendlichen behandelt auch die Seite Jugendschutz. Wer selbst zwischen 18 und 20 Jahre alt ist, findet die Regeln im Artikel Welche Regeln gelten für Heranwachsende von 18 bis 20?
Wann genau ist das Mindestalter erreicht?
Maßgeblich ist, dass du das 18. Lebensjahr vollendet hast (§ 3 Abs. 1 KCanG). Vorher gilt die Altersgrenze nicht als erfüllt, danach gelten Besitz, Eigenanbau und Mitgliedschaft. Wie die Vollendung eines Lebensjahres im Einzelfall berechnet wird, kann eine Rechtsberatung klären.
Wie wirkt sich das Alter auf den Eigenanbau aus?
Auch beim Eigenanbau setzt das Gesetz die Grenze von 18 Jahren fest (§ 9 Abs. 1 KCanG). Wer jünger ist, darf also keine Pflanzen am Wohnsitz anbauen. Das gilt auch dann, wenn die Eltern zustimmen, denn die Ausnahmen vom Verbot gelten nur für Personen ab 18 Jahren (§ 2 Abs. 3 KCanG). Wer noch im Elternhaus wohnt, prüft vorher, ob dort sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne von § 1 Nr. 16 und 17 KCanG liegt. Eine Beratungsstelle kann dabei helfen.
Was gilt für das Alter in einer Anbauvereinigung?
Anbauvereinigungen dürfen nur Mitglieder haben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 16 Abs. 1 KCanG). Das Alter gehört deshalb zu den Voraussetzungen jeder Aufnahme. Welche Nachweise ein Verein beim Beitritt verlangt, fragst du dort. Lies vor dem Beitritt auch die Satzung, denn sie regelt die Pflichten der Mitglieder.
Wo du weitere Informationen findest
Die Altersgrenzen stehen direkt im Gesetz. Lies dazu den Wortlaut von § 3 KCanG und § 16 KCanG auf gesetze-im-internet.de. Die Seite cannabispraevention.de der BIÖG bietet Informationen für Jugendliche und Eltern. Wenn du eine konkrete Frage zu deinem Alter und deiner Situation hast, hilft eine Beratungsstelle oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf man Cannabis besitzen?
Nach § 3 Abs. 1 KCanG ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jüngere Personen fallen nicht unter diese Erlaubnis. Eltern können daran nichts ändern, weil das Gesetz das Alter ausdrücklich festlegt. Zusätzlich gelten die Konsumverbote, etwa in Gegenwart von Minderjährigen.
Können Jugendliche unter 18 einem Cannabis Social Club beitreten?
Nein. Anbauvereinigungen dürfen nur Mitglieder haben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 16 Abs. 1 KCanG). Außerdem dürfen Personen unter 18 Jahren nicht auf das befriedete Besitztum einer Anbauvereinigung. Wer sich für einen Verein interessiert, sollte das Alter vor dem Beitritt prüfen.
Welche Regeln gelten für Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren?
Heranwachsende sind 18 bis unter 21 Jahre alt. In einer Anbauvereinigung dürfen sie höchstens 30 Gramm Cannabis pro Kalendermonat erhalten, bei einer Tageshöchstmenge von 25 Gramm. Der THC-Gehalt darf 10 Prozent nicht überschreiten (§ 19 Abs. 3 KCanG). Beim Besitz gilt dagegen die allgemeine Grenze von 25 Gramm.