Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Ab welchem Alter ist Cannabis erlaubt?

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf man Cannabis besitzen?

Nach § 3 Abs. 1 KCanG ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jüngere Personen fallen nicht unter diese Erlaubnis. Eltern können daran nichts ändern, weil das Gesetz das Alter ausdrücklich festlegt. Zusätzlich gelten die Konsumverbote, etwa in Gegenwart von Minderjährigen.

Können Jugendliche unter 18 einem Cannabis Social Club beitreten?

Nein. Anbauvereinigungen dürfen nur Mitglieder haben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 16 Abs. 1 KCanG). Außerdem dürfen Personen unter 18 Jahren nicht auf das befriedete Besitztum einer Anbauvereinigung. Wer sich für einen Verein interessiert, sollte das Alter vor dem Beitritt prüfen.

Welche Regeln gelten für Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren?

Heranwachsende sind 18 bis unter 21 Jahre alt. In einer Anbauvereinigung dürfen sie höchstens 30 Gramm Cannabis pro Kalendermonat erhalten, bei einer Tageshöchstmenge von 25 Gramm. Der THC-Gehalt darf 10 Prozent nicht überschreiten (§ 19 Abs. 3 KCanG). Beim Besitz gilt dagegen die allgemeine Grenze von 25 Gramm.

Quellen

  1. KCanG § 3 Besitz (gesetze-im-internet.de)
  2. KCanG § 16 Anbauvereinigungen (gesetze-im-internet.de)
  3. KCanG § 19 Abgabe an Mitglieder (gesetze-im-internet.de)
  4. KCanG § 1
  5. KCanG § 2
  6. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  7. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht
  8. drugcom: Lexikon Cannabis

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