Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Wie schützt das KCanG Kinder und Jugendliche?

Häufige Fragen

Was regelt das KCanG zum Jugendschutz?

Das KCanG setzt das Mindestalter von 18 Jahren für Besitz, Eigenanbau und Mitgliedschaft fest. Es verbietet den Konsum in Gegenwart von Minderjährigen und an Orten wie Schulen oder Kinderspielplätzen. Auch das Betreten des befriedeten Besitztums einer Anbauvereinigung ist ihnen untersagt. Die Weitergabe an Minderjährige ist strafbar.

Wer macht sich strafbar, wenn er Minderjährigen Cannabis gibt?

Wer Cannabis an Minderjährige abgibt oder weitergibt, begeht eine Straftat nach § 34 KCanG. Der Grundtatbestand sieht bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. Gibt eine Person über 21 Jahre Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen ab, liegt ein Regelbeispiel mit drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor.

Darf man in Gegenwart von Minderjährigen kiffen?

Nein. Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten. Das gilt auch im eigenen Zuhause, wenn Kinder anwesend sind. Wer Kinder betreut, sollte deshalb Konsum für die Zeit der Anwesenheit vollständig ausschließen.

Quellen

  1. KCanG § 5 Konsumverbote (gesetze-im-internet.de)
  2. KCanG § 23 Befriedetes Besitztum (gesetze-im-internet.de)
  3. KCanG § 34 Strafvorschriften (gesetze-im-internet.de)
  4. BIÖG Cannabisprävention: Gefahren für Jugendliche
  5. KCanG § 3
  6. KCanG § 9
  7. KCanG § 16
  8. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht
  9. drugcom: Lexikon Cannabis

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