Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Wie viel darf ich außerhalb der Wohnung mitführen?

Häufige Fragen

Wie viel Cannabis darf ich unterwegs mitführen?

Ab 18 Jahren sind nach § 3 Abs. 1 KCanG bis zu 25 Gramm Cannabis erlaubt. Diese Grenze gilt für den Besitz allgemein. Die höhere Grenze von 50 Gramm bei Blüten gilt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und nicht für das Mitführen unterwegs.

Darf ich in der Öffentlichkeit Cannabis konsumieren?

Nicht überall. Nach § 5 KCanG sind Konsumverbote an Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr festgelegt. Auch in Gegenwart von Minderjährigen ist Konsum verboten. Wer unsicher ist, sollte den Ort meiden.

Was passiert, wenn ich 30 Gramm unterwegs dabeihabe?

Damit überschreitest du die Grenze von 25 Gramm nach § 3 Abs. 1 KCanG. Mehr als 25 und bis zu 30 Gramm außerhalb des Wohnsitzes sind eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 KCanG). Erst bei mehr als 30 Gramm liegt eine Straftat vor (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG). Eine Beratungsstelle oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt kann die Lage einordnen.

Quellen

  1. KCanG § 3 Besitz (gesetze-im-internet.de)
  2. KCanG § 5 Konsumverbote (gesetze-im-internet.de)
  3. StVG § 24a Alkohol- und Drogengrenzen im Straßenverkehr (gesetze-im-internet.de)
  4. § 34 KCanG (Strafvorschriften)
  5. § 36 KCanG (Bußgeldvorschriften)

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