Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Was änderte sich gegenüber dem früheren Betäubungsmittelrecht?

Häufige Fragen

Was hat sich mit dem KCanG geändert?

Das Bundesgesundheitsministerium nennt als Kern: Besitz, Erwerb und Anbau bis 30 Gramm beziehungsweise drei Pflanzen sind nicht mehr strafbar, darüber hinaus bleiben Strafen möglich (§ 34 KCanG). Heute gelten zum Beispiel Besitzgrenzen von 25 Gramm unterwegs und 50 Gramm am Wohnsitz bei Blüten (§ 3 KCanG). Ob und wann sich Regeln ändern, zeigt der aktuelle Gesetzestext. Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.

Gibt es geplante Änderungen am Konsumcannabisgesetz?

Über das Cannabisgesetz wird politisch diskutiert. Welche Vorhaben diskutiert werden, ändert sich laufend. Maßgeblich ist, was im aktuellen Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de steht. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann einschätzen, was eine Änderung für deine Situation bedeuten würde.

Quellen

  1. KCanG, Gesamtes Gesetz
  2. KCanG § 3, Besitz
  3. KCanG § 9, Eigenanbau
  4. KCanG § 19, Weitergabe in Anbauvereinigungen
  5. Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Cannabisgesetz
  6. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften
  7. KCanG § 34 Strafvorschriften

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