Wann sollte man bei einer Anzeige einen Anwalt nehmen?
Eine Anzeige wegen Cannabis löst bei vielen Menschen Unsicherheit aus. Ob du einen Anwalt brauchst, hängt davon ab, welche Vorwürfe im Raum stehen, ob es um ein Bußgeld oder eine Straftat geht und wie eindeutig der Sachverhalt ist. Dieser Artikel zeigt die Situationen, in denen professionelle Beratung besonders sinnvoll ist, und wie du eine geeignete Person findest.
Wann ein Anwalt früh gebraucht wird
Der wichtigste Fall ist der Verdacht auf eine Straftat. Das Abgeben oder Weitergeben von Cannabis wird nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Dieselbe Strafdrohung gilt unter anderem für den Besitz von insgesamt mehr als 60 Gramm, von mehr als 30 Gramm außerhalb von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt und von mehr als drei lebenden Pflanzen sowie für den Anbau von mehr als drei Pflanzen (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KCanG). In solchen Verfahren geht es um mehr als eine Zahlung. Deshalb solltest du frühzeitig Rat einholen.
Auch wenn ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall im Raum steht, etwa die Weitergabe an ein Kind oder einen Jugendlichen durch eine Person über 21 Jahren, ist anwaltliche Hilfe dringend empfehlenswert. Der mögliche Strafrahmen liegt dann bei drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe (§ 34 Abs. 3 KCanG).
Wann ein Bußgeldverfahren Beratung verdient
Bei einer reinen Ordnungswidrigkeit ist die Lage oft weniger dramatisch. Trotzdem gibt es Gründe für Beratung: Gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine Einspruchsfrist von zwei Wochen nach Zustellung (§ 67 Abs. 1 OWiG), der Sachverhalt kann unklar sein, oder die Folgen gehen über das Bußgeld hinaus. Im Straßenverkehr ist bei einer Geldbuße nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG).
Wer unsicher ist, ob er einen Einspruch einlegen soll, sollte die Frist nicht verstreichen lassen, während er überlegt. Eine kurze Beratung kann genau das klären.
Warum du nichts vorschnell zugeben solltest
Viele Betroffene möchten die Sache schnell klären. Das ist verständlich. Zugleich steht es dir als beschuldigter Person nach dem Gesetz frei, dich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor der Vernehmung, eine Verteidigerin oder einen Verteidiger zu befragen (§ 136 Abs. 1 StPO). Im Bußgeldverfahren gelten diese Vorschriften sinngemäß (§ 46 Abs. 1 OWiG).
Das gilt besonders bei Fragen zur Herkunft des Cannabis oder zu anderen Beteiligten. Solche Angaben betreffen oft auch Dritte und können deren Lage verschlechtern. Ein Anwalt kann dir erklären, welche Angaben sinnvoll sind.
Wie du eine geeignete Person findest
- Suche gezielt nach Personen mit Erfahrung im Straf- oder Verkehrsrecht, je nachdem, worum es geht.
- Frag vorab nach der Vergütung und lass dir den Ablauf des Erstgesprächs erklären.
- Achte darauf, dass die Person deine Fragen verständlich beantwortet und keine schnellen Versprechen macht.
Einen Fachanwaltstitel im Strafrecht kannst du beim Erstgespräch erfragen. Eine Beratungsstelle für Suchtfragen ergänzt die rechtliche Beratung um Hilfe im Alltag.
Was du zum ersten Termin mitbringst
Bring alle Schreiben der Behörde mit, auch Umschläge und Zustellnachweise, falls vorhanden. Notiere, was vorgefallen ist, solange du dich genau erinnerst. Schreib auf, wann und wo der Vorfall passiert ist und wer dabei war.
Sammle außerdem alles, was den Sachverhalt belegen kann, zum Beispiel Fotos, Nachrichten oder Zeugennamen. Je vollständiger das Bild ist, desto gezielter kann die Beratung ausfallen.
Kommunikation mit der Behörde
Im Bußgeldverfahren bekommst du Gelegenheit, dich zu der Beschuldigung zu äußern (§ 55 Abs. 1 OWiG). Ob du das selbst tust oder durch eine Anwältin oder einen Anwalt, besprichst du am besten vorher. Jede Frist in einem Schreiben zählt, notiere sie sofort.
Auf Antrag gewährt dir die Verwaltungsbehörde Einsicht in die Akten, soweit der Untersuchungszweck nicht gefährdet wird (§ 49 Abs. 1 OWiG). Im Strafverfahren ist der Verteidiger befugt, die Akten einzusehen (§ 147 Abs. 1 StPO). Bewahre eine Kopie jeder Antwort auf, damit nachvollziehbar bleibt, was wann gesagt wurde.
Prävention: rechtzeitig Hilfe suchen
Ein Verfahren ist für viele Menschen eine Belastung. Wer merkt, dass Stress und Konsum sich gegenseitig verstärken, sollte nicht allein bleiben. Eine Suchtberatungsstelle kann unterstützen, auch die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031.
Laut drugcom kann sich bei dauerhaftem Konsum eine psychische Abhängigkeit entwickeln. Wer bei sich selbst Veränderungen bemerkt, sollte das ernst nehmen. Hintergründe zu Risiken und Hilfe findest du auf drugcom.
Kosten und Erwartungen klären
Viele zögern, einen Anwalt zu beauftragen, weil sie die Kosten fürchten. Deshalb ist die Frage nach der Vergütung ein berechtigter Punkt im Erstgespräch. Frag, wie abgerechnet wird, welche Leistungen enthalten sind und was bei einer Einstellung des Verfahrens gilt. Im Strafverfahren kann eine beschuldigte Person unter den Voraussetzungen des § 140 StPO die Bestellung eines Pflichtverteidigers beantragen (§ 136 Abs. 1 StPO).
Ebenso wichtig sind realistische Erwartungen. Ein Anwalt kann Chancen einschätzen und Fehler vermeiden, aber er kann nicht jeden Vorwurf verschwinden lassen. Wer das versteht, trifft Entscheidungen ruhiger.
Beratung oder Vertretung
Eine Erstberatung klärt, wie die Lage aussieht und welche Schritte sinnvoll sind. Eine Vertretung bedeutet, dass die Person dich im Verfahren begleitet, Schreiben prüft und mit der Behörde spricht. Beides kann sinnvoll sein, abhängig davon, wie weit das Verfahren fortgeschritten ist.
Wenn du nur eine Einschätzung brauchst, reicht oft ein Gespräch. Bei einer Anklage oder einem Strafverfahren kann eine Vertretung sinnvoller sein.
Was du als Nächstes tun kannst
Lies das Schreiben der Behörde genau, notiere die Fristen und entscheide dich dann für eine Beratung. Den Ablauf eines Verfahrens nach einer Anzeige beschreibt der Artikel Was passiert nach einer Anzeige wegen Cannabis?. Ob sich ein Einspruch lohnt, klärt der Artikel Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein?.
Eine Übersicht zu weiteren Fragen rund um Recht und Gesetz findest du unter Recht und Gesetz.
Häufige Fragen
Brauche ich bei jeder Anzeige wegen Cannabis einen Anwalt?
Nicht bei jeder Anzeige, aber bei jedem Verdacht auf eine Straftat sollte man früh Rat einholen. Das Abgeben oder Weitergeben von Cannabis wird nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Bei einem reinen Bußgeldverfahren hilft Beratung vor allem bei Fristen und unklarem Sachverhalt.
Kann ich bei der Polizei eine Aussage verweigern?
Ja, es steht beschuldigten Personen frei, nicht zur Sache auszusagen (§ 136 Abs. 1 StPO). Bevor du Angaben machst, solltest du mit einer rechtlich geschulten Person sprechen. Angaben im Verfahren können später Bedeutung erlangen, deshalb ist der Zeitpunkt wichtig.
Worauf sollte ich bei der Wahl eines Anwalts achten?
Achte auf Erfahrung im Straf- oder Verkehrsrecht, je nach Anzeige. Frag vorab nach der Vergütung und lass dir den Ablauf des Erstgesprächs erklären. Frag im Erstgespräch auch nach einem Fachanwaltstitel.