Recht und Gesetz · Strafen und Bußgelder

Wann ist ein Cannabisverstoß nur eine Ordnungswidrigkeit?

Häufige Fragen

Wann ist ein Cannabisverstoß nur eine Ordnungswidrigkeit?

Beim Besitz, wenn die Menge außerhalb des Wohnsitzes mehr als 25 bis 30 Gramm oder insgesamt mehr als 50 bis 60 Gramm beträgt (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 KCanG). Ordnungswidrig sind auch der Konsum in Gegenwart Minderjähriger oder in Verbotszonen (§ 5) und Werbung (§ 6).

Ist die Weitergabe von Cannabis immer strafbar?

Das Abgeben oder Weitergeben ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG strafbar, sofern das Gesetz keine Ausnahme nennt. Eine Ausnahme ist die Weitergabe in einer Anbauvereinigung an Mitglieder unter den Voraussetzungen des § 19. Außerhalb davon drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Ab welcher Menge wird der Besitz zur Straftat?

Außerhalb von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt bei mehr als 30 Gramm (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KCanG), insgesamt bei mehr als 60 Gramm (Buchst. b). Mehr als drei lebende Pflanzen zu besitzen ist ebenfalls strafbar (Buchst. c).

Quellen

  1. Gesetze im Internet: KCanG § 3
  2. Gesetze im Internet: KCanG § 9
  3. Gesetze im Internet: KCanG § 34
  4. Gesetze im Internet: KCanG § 36
  5. Gesetze im Internet: KCanG § 37
  6. Gesetze im Internet: OWiG § 41
  7. Gesetze im Internet: OWiG § 67
  8. Gesetze im Internet: StPO § 136

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