Was gilt beim Umzug mit Cannabispflanzen?
Wenn du umziehst und Cannabispflanzen hast, zählt für den Eigenanbau der neue Wohnsitz. Nach § 9 KCanG ist der private Eigenanbau Personen erlaubt, die 18 Jahre oder älter sind, und zwar „an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt“ mit höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig. Der Gesetzestext nennt keine eigene Regel für den Umzug selbst. Die Pflanzen müssen dort stehen, wo dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt liegt. Beide Begriffe knüpft das Gesetz an eine Frist von sechs Monaten (§ 1 Nr. 16 und 17 KCanG). Wie sich das in den ersten Monaten nach einem Umzug auswirkt, klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.
Was § 9 KCanG am Wohnsitz festmacht
Der Eigenanbau ist an einen Ort gebunden. Das Gesetz nennt dafür zwei Begriffe nebeneinander: den Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt. Der Wohnsitz ist nach § 1 Nr. 16 KCanG der Ort, an dem du seit mindestens sechs Monaten eine Wohnung innehast und sie voraussichtlich beibehältst. Der gewöhnliche Aufenthalt ist nach Nr. 17 der Ort, an dem du nicht nur vorübergehend verweilst. Bei einem zusammenhängenden Aufenthalt von mindestens sechs Monaten ist das anzunehmen. Ob ein Aufenthalt als gewöhnlich gilt, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel fragst du bei einer Beratungsstelle nach oder lässt dich von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt beraten.
Wichtig ist außerdem die Zahl. Drei Pflanzen gleichzeitig sind die Obergrenze für den privaten Anbau. Der Gesetzestext spricht von insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig. Die Grenze ist also eine Zahl und sagt nichts über den Standort. Wie Stecklinge und Jungpflanzen in dieser Zahl stehen, erklärt der Ratgeber-Artikel Zählen Stecklinge und Jungpflanzen zur Pflanzenzahl?.
Der Umzug Schritt für Schritt
Bevor die Kisten gepackt werden, zählst du deine Pflanzen und schreibst die Zahl mit Datum auf. So hast du eine Grundlage, falls du später Fragen beantworten musst. Notiere außerdem, welche Pflanzen mitkommen sollen und wie du mit den übrigen umgehst. Pflanzen oder Cannabis an andere Personen weiterzugeben, verbietet § 9 Abs. 2. Diese Option scheidet damit aus.
- Pflanzenzahl und Datum notieren, bevor der erste Karton gepackt wird.
- Den neuen Wohnsitz vorher klären: Adresse, Mietvertrag und Hausordnung.
- Pflanzen so transportieren, dass sie nicht beschädigt werden und Fremde sie nicht sehen.
- Am Einzugstag die Pflanzen in der neuen Wohnung aufstellen und nicht im Treppenhaus oder im Keller zwischenlagern.
- Im Mietvertrag und in der Hausordnung nachsehen, ob der Anbau dort geregelt ist, und im Zweifel den Vermieter fragen.
Zum Transport im Auto gibt es einen eigenen Artikel: Darf ich Cannabis im Auto mitführen?. Dort geht es um die Frage, wie du Cannabis unterwegs transportierst, nicht um den Anbau.
Was der neue Mietvertrag mit dem Anbau zu tun hat
Der Eigenanbau in der Wohnung ist auch eine Frage zwischen dir und dem Vermieter. Ob der Anbau erlaubt ist, kann im Mietvertrag geregelt sein. Lies den Vertrag und die Hausordnung vor dem Einzug. Unklare Stellen klärst du schriftlich mit dem Vermieter, bevor die Pflanzen aufgestellt werden. So hast du bei einem späteren Streit einen Nachweis. Bei Streit oder einer Kündigungsdrohung hilft der Mieterverein. Mehr zur Frage nach der Zustimmung steht im Artikel Brauche ich die Zustimmung des Vermieters für den Eigenanbau?.
Besitzmengen beim Umzug im Blick behalten
Beim Umzug hast du oft mehr Cannabis dabei als im Alltag, zum Beispiel Blüten aus der Ernte. Die Mengen sind getrennt geregelt. Nach § 3 Abs. 1 KCanG dürfen Personen ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis zu 50 Gramm erlaubt, wenn es sich um Blüten, blütennahe Blätter oder sonstiges Pflanzenmaterial handelt. Die Unterschiede erklärt der Artikel Wie viel Cannabis darf ich besitzen?.
Wer während des Umzugs Cannabis außerhalb der Wohnung transportiert, sollte die Grenzen unterwegs kennen. Der Artikel Wie viel darf ich außerhalb der Wohnung mitführen? behandelt genau diese Situation. Die Grenzen gelten unabhängig davon, ob du gerade umziehst oder nicht.
Typische Fragen beim Umzug
Wann verlegt sich der Wohnsitz?
Das Gesetz knüpft den Wohnsitz an eine Wohnung, die du seit mindestens sechs Monaten innehast (§ 1 Nr. 16 KCanG), und den gewöhnlichen Aufenthalt an ein nicht nur vorübergehendes Verweilen (Nr. 17). Maßgeblich ist, wo du tatsächlich lebst. Wenn du zwischen zwei Wohnungen pendelst, klärst du vorab, welche Wohnung dein Lebensmittelpunkt ist. Dabei hilft eine Beratungsstelle, eine verbindliche Auskunft gibt sie nicht.
Was passiert mit Pflanzen, die nicht mitkommen?
Pflanzen, die du nicht mitnehmen kannst, darfst du nicht an andere Personen weitergeben. Das verbietet § 9 Abs. 2 ausdrücklich. Frag im Zweifel bei einer Beratungsstelle nach, welche Wege realistisch sind. Eine eigenmächtige Lösung ohne Auskunft kann schnell zu Ärger führen.
Zählt die Ernte zur Besitzmenge?
Die Ernte ist Cannabis im Sinne des Gesetzes und fällt damit unter die Besitzgrenzen. Am Wohnsitz darf die insgesamt besessene Menge 50 Gramm nicht übersteigen (§ 3 Abs. 2 KCanG, bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen). Mehr erklärt der Artikel Darf ich zu Hause 50 Gramm Cannabis aufbewahren?.
Prävention beim Umzug
Eine neue Wohnung bedeutet neue Nachbarn, neue Kinder im Treppenhaus und oft Besuch, der Kinder mitbringt. Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten. Das Verbot hängt an der Situation, nicht an der Wohnung. Der Artikel Darf man in Gegenwart von Minderjährigen kiffen? erklärt das im Detail.
§ 10 KCanG verpflichtet dich, Cannabis und Vermehrungsmaterial am Wohnsitz durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu schützen. Das gilt in der neuen Wohnung vom ersten Tag an. Es ist deshalb klug, die Pflanzen so zu stellen, dass Kinder nicht herankommen. Die Weitergabe an Minderjährige ist nach § 34 KCanG strafbar. Für Personen über 21 Jahren sieht das Gesetz in solchen Fällen einen Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Vorsorge ist deshalb der einfachste Weg, damit es gar nicht erst zu dieser Lage kommt.
Was du als Nächstes tun kannst
- Den Mietvertrag und die Hausordnung der neuen Wohnung lesen.
- Eine schriftliche Auskunft des Vermieters einholen, bevor die Pflanzen einziehen.
- Bei Mietstreit den Mieterverein fragen.
- Bei Einzelfragen zum Gesetz eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt aufsuchen.
Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen. Wer über Konsum oder Anbau sprechen möchte, erreicht die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031. Dort geht es um Sucht und Konsum, nicht um Rechtsauskünfte.
Häufige Fragen
Darf ich meine Cannabispflanzen beim Umzug mitnehmen?
Ja, wenn du in der neuen Wohnung deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast und die Grenze von drei Pflanzen gleichzeitig einhältst. § 9 KCanG erlaubt den Eigenanbau an diesem Ort. Pflanzen an andere Personen weiterzugeben ist verboten. Kläre vorher den Mietvertrag, zähle die Pflanzen und notiere das Datum des Umzugs.