Ab welchem Alter darf man selbst anbauen?
Selbst anbauen dürfen Erwachsene ab 18 Jahren. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) legt dieses Mindestalter in § 9 Abs. 1 fest. Wer jünger als 18 Jahre ist, darf keinen Eigenanbau betreiben, auch nicht mit einer einzigen Pflanze.
Was § 9 KCanG zum Alter sagt
Die Vorschrift knüpft den Eigenanbau ausdrücklich an das Alter. Erlaubt ist der Anbau nur für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen vom Verbot des Anbaus sind nach § 2 Abs. 3 KCanG nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Altersgrenze gilt unabhängig davon, wie viele Pflanzen angebaut werden. Schon eine einzige Pflanze fällt unter die Regel.
- Anbau erlaubt ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Unter 18 Jahren kein Eigenanbau, auch nicht mit einer Pflanze.
- Zusätzlich gelten Wohnsitz, Pflanzenzahl und Weitergabeverbot.
Die übrigen Voraussetzungen erklärt der Artikel Wer darf in Deutschland Cannabis selbst anbauen?
Warum das Mindestalter für Jugendliche wichtig ist
Das junge Gehirn befindet sich in einer wichtigen Entwicklungsphase. Das BIÖG weist darauf hin, dass Cannabiskonsum in dieser Zeit die Entwicklung beeinflussen kann. Ein Gedächtnis, das durch Konsum schlechter arbeitet, kann den Schul- oder Berufsabschluss gefährden. Das ist der Hintergrund für eine klare Altersgrenze, die auch den Anbau einschließt.
Drugcom ergänzt, dass ein früher Einstieg in den Konsum nachhaltige Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit zur Folge haben kann. Wer in jungen Jahren Pflanzen anbaut, hat dadurch automatisch einen engeren Zugang zu Cannabis. Die Altersgrenze verhindert genau diesen Zugang, bevor er entsteht.
Was für Heranwachsende zwischen 18 und 20 gilt
Heranwachsende sind nach der Definition im Jugendgerichtsgesetz Personen, die zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt sind. Für sie gilt das Mindestalter für den Eigenanbau. Sobald die Altersgrenze von 18 Jahren erreicht ist, dürfen sie also anbauen, wenn auch die übrigen Voraussetzungen stimmen.
Bei Weitergabe und Mengen unterscheidet das Gesetz allerdings nach dem Alter. Für Heranwachsende gelten bei der Abgabe in Anbauvereinigungen niedrigere Grenzen, und der THC-Gehalt darf höchstens 10 Prozent betragen. Die Details dazu stehen im Artikel Welche Regeln gelten für Heranwachsende von 18 bis 20?
Was passiert, wenn ein Jugendlicher Pflanzen besitzt
Wer unter 18 Jahre alt ist und Pflanzen hat, verstößt gegen die Altersgrenze des Eigenanbaus. Wie ein Verstoß im Einzelfall behandelt wird, entscheiden die zuständigen Stellen.
Für Eltern ist wichtig: Die Verantwortung für den Schutz des Kindes liegt bei den Erwachsenen im Haushalt. Pflanzen, Samen und Ernte gehören daher außer Reichweite. Eine Übersicht zum Jugendschutz gibt der Artikel Wie schützt das KCanG Kinder und Jugendliche?
Der Besitz als eigene Regel
Vom Eigenanbau zu unterscheiden ist der Besitz. Auch dafür gilt das Mindestalter von 18 Jahren. Die Besitzregel erlaubt Erwachsenen bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gilt eine Grenze von bis zu 50 Gramm.
Mehr dazu erklärt der Artikel Ab welchem Alter darf man Cannabis besitzen? Die Besitzregeln und der Eigenanbau sind getrennt zu prüfen, auch wenn beide an das Alter gebunden sind.
Prävention: Was Eltern und Erwachsene tun können
Erwachsene im Haushalt tragen Verantwortung dafür, dass Kinder keinen Zugang zu Pflanzen oder Cannabis haben. Eine abschließbare Aufbewahrung, klare Absprachen mit Besuch und ein offenes Gespräch mit Jugendlichen sind einfache Mittel mit guter Wirkung. Wer unsicher ist, wie das gelingt, findet Hinweise im Themenbereich Prävention und Jugendschutz.
Wenn Jugendliche bereits Cannabis konsumieren, sollte ein Gespräch nicht mit Vorwürfen beginnen. Eine Suchtberatungsstelle kann Familien unterstützen, und zwar auch dann, wenn noch keine Entscheidung über Konsequenzen gefallen ist.
Warum Eltern den Anbau im Haushalt bewusst planen
Wer mit Kindern zusammenlebt, trägt eine besondere Verantwortung, wenn Pflanzen im Haus stehen. Die Altersgrenze für den Anbau betrifft die anbauende Person, der Schutz gilt aber allen Kindern, die im Haushalt leben oder zu Besuch kommen. Deshalb ist die Frage nach dem Anbauort und dem Zugang genauso wichtig wie die Zahl der Pflanzen.
Gespräche helfen dabei. Erkläre Kindern in verständlicher Sprache, dass Pflanzen und Cannabis für Erwachsene bestimmt sind und dass Kinder sie nicht anfassen sollen. Ein offenes Gespräch wirkt oft besser als ein bloßes Verbot, weil Kinder dann verstehen, warum die Regel gilt.
Was Jugendliche im Haushalt wissen sollten
Jugendliche sollten wissen, dass der Eigenanbau an das Alter von 18 Jahren gebunden ist und dass die Regeln für Besitz und Weitergabe ebenfalls gelten. Wer im Freundeskreis Pflanzen sieht oder Cannabis angeboten bekommt, braucht einen Ansprechpartner, mit dem er die Situation besprechen kann. Eltern, Geschwister oder eine Beratungsstelle können diese Rolle übernehmen.
Wichtig ist, dass Jugendliche keine Angst haben müssen, über Probleme zu reden. Ein Gespräch ohne Vorwürfe öffnet die Tür für Hilfe, wenn der Konsum zum Problem wird. Hinweise dazu bietet der Themenbereich Prävention und Jugendschutz.
Pflicht zum Schutz vor Zugriff
Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen (§ 10 KCanG). Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 Abs. 1 Nr. 6 KCanG). Das betrifft den gesamten Anbau, vom Standort bis zur Lagerung der Ernte.
Was du als Nächstes tun kannst
Wenn du den Eigenanbau planst, prüfe zuerst dein Alter. Liegt es unter 18 Jahren, ist Eigenanbau nach dem Gesetz nicht erlaubt. Bist du 18 oder älter, prüfe Wohnsitz, Pflanzenzahl und Weitergabe. Eine Checkliste dafür bietet der Artikel Wie prüfe ich, ob mein Eigenanbau legal ist?
Bei Fragen zu Einzelfällen hilft eine Beratungsstelle oder eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt. Weitere Artikel zum Gesetz stehen im Themenbereich Recht und Gesetz. Informationen zum Jugendschutz findest du unter Jugendschutz.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf man in Deutschland selbst Cannabis anbauen?
Der Eigenanbau ist ab Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubt. Die Altersgrenze steht in § 9 Abs. 1 des Konsumcannabisgesetzes. Wer jünger ist, darf keinen Eigenanbau betreiben, auch nicht mit einer einzigen Pflanze. Zusätzlich müssen Wohnsitz, Pflanzenzahl und das Weitergabeverbot beachtet werden. Bei Unsicherheit hilft eine Beratungsstelle.
Dürfen Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren anbauen?
Ja, sofern sie das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben und die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Heranwachsende sind nach dem Jugendgerichtsgesetz Personen, die achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt sind. Für Weitergabe und Mengen in Anbauvereinigungen gelten allerdings eigene, niedrigere Grenzen. Der Artikel zu den Regeln für Heranwachsende erklärt diese Details.