Darf man in Gegenwart von Minderjährigen kiffen?
Nein, in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen ist Cannabiskonsum nach dem KCanG verboten. § 5 Abs. 1 nennt diese Situation ausdrücklich, und die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren. Ob eine Situation darunter fällt, muss im Einzelfall beurteilt werden. Der Artikel erklärt, was das Gesetz sagt, wo die Regel an ihre Grenzen stößt und wie du im Alltag damit umgehst.
Was § 5 Abs. 1 KCanG verbietet
Das Gesetz verbietet den Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren. Anders als bei den Orten in § 5 Abs. 2 nennt Absatz 1 keinen Ort und keine Entfernung. Der Schutz hängt damit an der Situation und nicht an einer Liste. Wer also zu Hause, im Auto oder draußen konsumiert, muss prüfen, ob Minderjährige unmittelbar dabei sind. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 Abs. 1 Nr. 4 KCanG), die Obergrenze der Geldbuße steht in § 36 Abs. 2.
Wann jemand unmittelbar anwesend ist
Eine feste Entfernung nennt die Vorschrift nicht. Wie nah ist zu nah, bleibt deshalb eine Frage des Einzelfalls. Das Gesetz definiert den Begriff nicht, deshalb lässt sich hier keine Zahl und keine feste Regel angeben. Wer nicht sicher beurteilen kann, ob ein Kind in unmittelbarer Gegenwart ist, verzichtet besser auf den Konsum.
Abgrenzung zu den Orten mit besonderem Schutz
Neben der Gegenwart gibt es Orte, an denen öffentlicher Konsum verboten ist. Dazu gehören Schulen und deren Sichtweite, Kinderspielplätze, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugängliche Sportstätten. Auch das befriedete Gelände von Anbauvereinigungen ist geschützt, ebenfalls in Sichtweite. In Fußgängerzonen gilt das Verbot zwischen 7 und 20 Uhr. Die Sichtweite endet bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung. Mehr dazu liest du im Artikel Wie weit darf man vom Schuleingang entfernt konsumieren?.
Warum der Schutz für Kinder wichtig ist
Das BIÖG weist darauf hin, dass sich das junge Gehirn in einer wichtigen Entwicklungsphase befindet und THC die Reifeprozesse im Gehirn stören kann. Wer das bedenkt, handelt im Zweifel vorsichtiger.
Was du im Alltag tun kannst
- Konsum auf Zeiten legen, in denen keine Kinder oder Jugendlichen im Umfeld sind.
- Gäste vorab informieren, wenn Kinder zu Besuch kommen.
- Den Grund für die Regel erklären, wenn Kinder nachfragen.
- Bei Unsicherheit zu Hause nicht konsumieren.
Wenn Kinder den Konsum bemerken
Auf Fragen von Kindern hilft eine kurze, ehrliche Antwort. Eltern können erklären, dass Cannabis für Erwachsene nur unter klaren Regeln erlaubt ist und dass Minderjährige es nicht besitzen oder konsumieren dürfen.
Hilfe und Information
Bei Fragen zum Gesetz hilft eine Rechtsberatung. Für Gespräche über Konsum und Familie sind Suchtberatungsstellen da. Informationen zu Gesundheit und Prävention bietet die Seite cannabispraevention.de des BIÖG.
Wenn der Konsum zu Hause stattfindet
Gerade zu Hause entstehen Konflikte, weil Erwachsene den eigenen Konsum oft als Privatsache sehen. Das Verbot in § 5 Abs. 1 enthält aber keine Ausnahme für die eigene Wohnung, wenn Minderjährige unmittelbar anwesend sind. Wer Besuch von Kindern erwartet, plant den Konsum deshalb besser für eine andere Zeit.
Gäste und Mitbewohner
Auch in Wohngemeinschaften kann es vorkommen, dass Kinder oder Jugendliche zu Besuch sind. Dann sollten alle Beteiligten vorher klären, wer wann konsumieren darf. Eine einfache Absprache wie „Nicht, wenn Kinder da sind“ verhindert viele Missverständnisse und schützt die Jüngeren zuverlässig.
Gespräche über die Gegenwart von Kindern
Manche Erwachsene fragen sich, ob ein Konsum in einem Raum erlaubt ist, wenn das Kind schläft oder sich im Nebenzimmer aufhält. Das Gesetz nennt dafür keine feste Regel, und die Situation entscheidet. Wer solche Fälle vermeiden will, plant den Konsum so, dass Kinder nicht in der Nähe sind, und schafft damit Klarheit für alle Beteiligten.
Auch Partys sind ein typischer Fall. Sobald Kinder im Haus übernachten oder zu Besuch sind, sollten Gäste vorab wissen, dass nicht konsumiert wird. Eine freundliche, klare Absprache schützt die Kinder und erspart unangenehme Situationen.
Verantwortung in der Nachbarschaft
Der Schutz der Kinder endet nicht an der eigenen Wohnungstür. Wer auf einem Balkon oder im Hof konsumiert, sollte prüfen, ob Kinder aus der Nachbarschaft in unmittelbarer Nähe sind. Ein kurzer Blick vorab verhindert Missverständnisse und stärkt das Vertrauen unter Nachbarn.
Den Wortlaut findest du auf gesetze-im-internet.de. Eine Übersicht zu allen Altersgrenzen bietet Was regelt das KCanG zum Jugendschutz?. Zum Thema Eltern und Haftung lies Können Eltern bestraft werden, wenn ihr Kind kifft?.
Häufige Fragen
Ist Konsum im eigenen Zuhause erlaubt, wenn kein Kind da ist?
Das Verbot in § 5 Abs. 1 KCanG greift nur bei unmittelbarer Gegenwart Minderjähriger. Wenn keine Kinder oder Jugendlichen unmittelbar anwesend sind, gilt dieses Verbot nicht. Die Orte in § 5 Abs. 2 bleiben davon getrennt, denn sie betreffen den öffentlichen Konsum.
Wie nah darf ein Kind sein, damit das Verbot greift?
Eine feste Entfernung nennt das Gesetz nicht. Entscheidend ist, ob das Kind sich in unmittelbarer Gegenwart befindet. Was das genau heißt, definiert das Gesetz nicht. Im Zweifel verzichtet man auf den Konsum. Bei Unsicherheit hilft eine Rechtsberatung.