Recht und Gesetz · Eigenanbau: Regeln im Gesetz

Gilt der Eigenanbau nur am Wohnsitz?

Häufige Fragen

Darf ich Cannabis auch im Garten anbauen, wenn ich dort nicht wohne?

Der Eigenanbau ist nach § 9 Abs. 1 des Konsumcannabisgesetzes an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gebunden. Ein Garten, den du nicht bewohnst, fällt deshalb nicht ohne Weiteres unter die Regel. Ob ein Garten am eigenen Wohnhaus zählt, ist eine Einzelfrage. Eine Beratungsstelle oder eine Fachperson kann die konkrete Lage prüfen und einordnen.

Was bedeutet der Wohnsitz beim Eigenanbau?

Das Gesetz definiert den Wohnsitz als den Ort, an dem du seit mindestens sechs Monaten eine Wohnung innehast und sie voraussichtlich beibehältst (§ 1 Nr. 16 KCanG). Der gewöhnliche Aufenthalt ist der Ort, an dem du nicht nur vorübergehend verweilst (Nr. 17). Nur an diesen Orten ist der Eigenanbau nach § 9 vorgesehen.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 9 (gesetze-im-internet.de)
  2. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  3. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  4. KCanG § 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.