Darf ich Cannabis im Auto mitführen?
Cannabis im Auto mitzuführen ist für Volljährige nicht automatisch verboten, solange die Besitzmenge eingehalten wird. Verboten bleibt das Fahren unter Einfluss. Diese Trennung ist der Kern der Regel, und sie wird im Alltag oft verwechselt: Der Besitz ist eine Frage des KCanG, das Fahren eine Frage des Straßenverkehrsgesetzes.
Besitz ja, Fahren unter Einfluss nein
Erwachsene dürfen nach § 3 Abs. 1 KCanG bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzen. Diese Menge gilt für Personen ab 18 Jahren. Unterwegs gilt für den Eigenkonsum die Grenze von 25 Gramm nach § 3 Abs. 1 KCanG. Entscheidend ist die Menge.
Wer fährt, unterliegt dagegen den Regeln des Straßenverkehrs. Das Gesetz verbietet das Fahren unter Einfluss berauschender Mittel. Die Prüfung dafür findet im Blut statt, und zwar über Grenzwerte, die § 24a StVG nennt. Der Besitz im Fahrzeug ändert an dieser Prüfung nichts, denn eine Kontrolle misst den Wirkstoff im Körper.
Die Grenzwerte im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt die Regeln, die § 24a StVG für Fahrerinnen und Fahrer festlegt. Sie ist eine Übersicht und ersetzt nicht den Gesetzestext.
| Regel | Wert | Fundstelle |
|---|---|---|
| Alkohol im Blut | 0,5 Promille | § 24a Abs. 1 StVG |
| THC im Blutserum | 3,5 ng/ml | § 24a Abs. 1a StVG |
| Berauschende Mittel aus der Anlage | Nachweis im Blutserum | § 24a Abs. 2 StVG |
| THC und Alkohol zusammen | eigener Tatbestand | § 24a Abs. 2a StVG |
Der THC-Wert von 3,5 ng/ml bezieht sich auf das Blutserum.
Warum es keinen einfachen Grenzwert im KCanG gibt
Viele erwarten, dass das KCanG einen klaren Wert für das Autofahren festlegt. Das Gesetz tut das nicht. In § 44 KCanG wird vielmehr eine Arbeitsgruppe beauftragt, einen Vorschlag für den Wert einer THC-Konzentration im Blut zu erarbeiten. Bis dahin bleibt es bei den Regeln des Straßenverkehrsgesetzes.
Das bedeutet: Der Grenzwert im Straßenverkehr ist im Moment über § 24a StVG geregelt, nicht über das KCanG. Wer sich auf einen Wert aus Foren oder Erfahrungsberichten verlässt, nimmt ein Risiko in Kauf, das sich nicht kalkulieren lässt.
THC und Alkohol zusammen
Besonders riskant ist die Kombination. Nach § 24a Abs. 2a StVG ist die Kombination aus THC und Alkohol ein eigener Tatbestand. Er knüpft an die Handlung nach § 24a Abs. 1a StVG an, also das Führen eines Kraftfahrzeugs mit 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum, und kommt hinzu, wenn Alkohol getrunken oder die Fahrt unter Alkoholeinfluss angetreten wird. Für diesen Tatbestand sieht das Gesetz einen höheren Bußgeldrahmen vor als für die übrigen Verstöße (§ 24a Abs. 3 StVG).
Auch gesundheitlich ist die Mischung problematisch. Wer Cannabis und Alkohol zusammen nutzt, erlebt die Wirkung oft anders als erwartet. Der Beitrag zum Mischkonsum mit Alkohol erklärt die Risiken genauer.
Arzneimittel und ärztliche Verschreibung
Eine Ausnahme sieht § 24a Abs. 4 StVG für Arzneimittel vor. Danach sind die Absätze 1a, 2 Satz 1 und 2a nicht anzuwenden, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Diese Ausnahme betrifft ärztlich verordnetes Cannabis, nicht den Freizeitkonsum. Wer Medikamente nimmt, sollte deshalb die Beipackzettel lesen und mit der Ärztin oder dem Arzt klären, ob und wie das Autofahren möglich ist.
Was bei einer Kontrolle passiert
Ein Bußgeld nach § 24a StVG kann folgen, wenn ein Grenzwert überschritten oder eine berauschende Substanz nachgewiesen wurde. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und steht im Bescheid. Bei einer Geldbuße nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG ist nach § 25 Abs. 1 StVG in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen. Der Beitrag zur Höhe von Bußgeldern bei Cannabisverstößen gibt einen Überblick über die Systematik.
Zu möglichen Folgen für die Fahrerlaubnis, die über das Bußgeld hinausgehen, gibt die Fahrerlaubnisbehörde Auskunft. Wer einen Bescheid erhalten hat, lässt ihn von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen.
Praktische Regeln für den Alltag
Wer Cannabis besitzt und ein Auto nutzt, kann die Risiken mit wenigen Regeln senken. Lass den Wagen stehen, wenn du konsumiert hast, und plane die Heimfahrt mit Bahn, Taxi oder einer nüchternen Person. Bewahre Cannabis nicht im Fahrzeug auf, wenn du es nicht brauchst, und halte die Menge im Rahmen des Besitzes. Plane die Fahrt so, dass zwischen Konsum und Fahrt reichlich Zeit liegt.
Diese Regeln sind kein Freibrief. Sie helfen dir, Risiken zu begrenzen, sie ersetzen aber nicht die Entscheidung, am Steuer nüchtern zu bleiben.
Mitfahrende und Besitz im Fahrzeug
Wer Cannabis im Auto dabeihat, ist nicht allein. Mitfahrende können betroffen sein, wenn sie Cannabis ebenfalls besitzen oder konsumieren. Wie die Zuordnung im Einzelfall bewertet wird, entscheiden Behörden und Gerichte. Sinnvoll ist, vor der Fahrt zu klären, wem welches Material gehört, und Mengen getrennt aufzubewahren.
Eine Verwechslung ist häufig, wenn Cannabis aus der Wohnung im Fahrzeug liegt oder nach einem Termin mit mehreren Personen im Auto verbleibt. Wer mit anderen unterwegs ist, sollte die Zuordnung im Blick behalten.
Was Wirkung und Fahrtüchtigkeit bedeuten
Ein Grenzwert ist eine rechtliche Schwelle und sagt nicht, ob du sicher fahren kannst. Ob du fahrtüchtig bist, lässt sich von außen nicht verlässlich beurteilen. Nach Konsum fährst du nicht, auch wenn du meinst, rechtlich im Rahmen zu liegen.
Was du jetzt tun kannst
Lies § 24a StVG im Gesetzestext nach, bevor du eine Entscheidung triffst. Den Wortlaut zum Besitz findest du unter § 3 KCanG, die Regel zum THC-Grenzwert unter § 24a StVG. Für Fragen zu einem konkreten Fall hilft eine Anwältin oder ein Anwalt mit Erfahrung im Verkehrsrecht. Eine Übersicht zum Straßenverkehr findest du auf der Themenseite Straßenverkehr. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Darf ich Cannabis im Auto dabeihaben?
Ja, Volljährige dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzen. Das gilt auch im Auto, solange die Menge eingehalten wird. Verboten bleibt das Fahren unter Einfluss, denn § 24a StVG setzt dafür Grenzwerte im Blut fest.
Welcher THC-Grenzwert gilt im Straßenverkehr?
Nach § 24a Abs. 1a StVG liegt der Grenzwert bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Das KCanG nennt keinen eigenen Wert. Es beauftragt in § 44 eine Arbeitsgruppe mit einem Vorschlag. Wer unsicher ist, sollte nicht fahren.
Was ist bei Cannabis und Alkohol zusammen anders?
Nach § 24a Abs. 2a StVG ist die Kombination aus THC und Alkohol ein eigener Tatbestand. Er knüpft an die Handlung nach Abs. 1a an, also das Fahren mit 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum, und kommt hinzu, wenn Alkohol getrunken oder die Fahrt unter Alkoholeinfluss angetreten wird. Dafür gilt ein höherer Bußgeldrahmen als für die übrigen Verstöße.