Recht und Gesetz · Eigenanbau: Regeln im Gesetz

Zählen Stecklinge und Jungpflanzen zur Pflanzenzahl?

Häufige Fragen

Zählen Stecklinge zur erlaubten Pflanzenzahl?

§ 9 KCanG nennt Stecklinge nicht ausdrücklich; § 1 Nr. 6 definiert sie als Jungpflanzen oder Sprossteile ohne Blüten- oder Fruchtstände. Im Zweifel behandelst du Stecklinge und Jungpflanzen wie Pflanzen und rechnest sie in deine Obergrenze von drei Pflanzen ein. Die Auslegung im Einzelfall kann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt klären.

Darf man Stecklinge an Freunde weitergeben?

Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG). Stecklinge zählt das Gesetz als Vermehrungsmaterial, für das es genaue Regeln vor allem für Anbauvereinigungen gibt (§ 20 KCanG). Ob eine private Weitergabe zulässig ist, klärt vorab eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt. Bis dahin gibst du nichts weiter.

Wo bekommt man eine verlässliche Auskunft zum Eigenanbau?

Für die rechtliche Einordnung eines Einzelfalls ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt der richtige Ansprechpartner. Der Gesetzestext ist auf gesetze-im-internet.de frei verfügbar. Bei Fragen zu Konsum und Gesundheit hilft eine Suchtberatungsstelle vor Ort.

Quellen

  1. KCanG § 9 Eigenanbau
  2. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  3. KCanG § 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum
  4. KCanG § 20 Weitergabe von Vermehrungsmaterial
  5. KCanG § 5 Konsumverbote
  6. Sucht & Drogen Hotline

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