Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Darf ich zu Hause 50 Gramm Cannabis aufbewahren?

Häufige Fragen

Darf ich zu Hause 50 Gramm Cannabis haben?

Ja, am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 KCanG bis zu 50 Gramm erlaubt, wobei bei Blüten, blütennahen Blättern und sonstigem Pflanzenmaterial das Gewicht nach dem Trocknen zählt. Die Regel gilt für Personen ab 18 Jahren. Unterwegs bleibt die allgemeine Grenze von 25 Gramm maßgeblich.

Darf ich zu Hause konsumieren, wenn Kinder zu Besuch sind?

Nein. Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten. Das gilt auch in der eigenen Wohnung. Wer Kinder zu Besuch hat, sollte den Konsum für die Dauer des Besuchs vollständig lassen.

Wie muss ich Cannabis vor Kindern sichern?

§ 10 KCanG verlangt geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen gegen den Zugriff Dritter, besonders von Kindern und Jugendlichen. Praktisch heißt das: Cannabis verschlossen und außer Reichweite von Kindern lagern. So verringerst du das Risiko, dass ein Kind es findet und probiert. Bei Fragen zur Sicherung hilft eine Beratungsstelle.

Quellen

  1. KCanG § 3 Besitz (gesetze-im-internet.de)
  2. KCanG § 5 Konsumverbote (gesetze-im-internet.de)
  3. BIÖG Cannabisprävention: Gefahren für Jugendliche
  4. § 10 KCanG (Schutzmaßnahmen im privaten Raum)
  5. § 34 KCanG (Strafvorschriften)
  6. § 36 KCanG (Bußgeldvorschriften)

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