Anbauvereinigungen und Clubs · Was ist ein Cannabis Social Club

In welcher Rechtsform müssen Clubs organisiert sein?

Häufige Fragen

Müssen Cannabis Social Clubs ein Verein sein?

Das KCanG nennt zwei Formen: den eingetragenen nicht wirtschaftlichen Verein und die eingetragene Genossenschaft. Eine andere Rechtsform sieht das Gesetz für Anbauvereinigungen nicht vor. Die genaue Ausgestaltung regelt die Satzung.

Was ist der Unterschied zwischen Verein und Genossenschaft für einen Club?

Der Verein ist im Vereinsrecht geregelt und auf einen nicht wirtschaftlichen Zweck ausgerichtet. Die Genossenschaft folgt dem Genossenschaftsgesetz und setzt auf die Förderung ihrer Mitglieder. Welche Form passt, hängt von Satzung und Gründungsvorstellungen ab.

Gilt für Vereine eine Mindestmitgliedschaft?

Ja. Nach § 16 Abs. 5 KCanG ist für Vereine eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten vorgesehen. Mitglieder müssen außerdem mindestens 18 Jahre alt sein.

Quellen

  1. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  2. KCanG § 16 Mitglieder und Mitgliedschaft
  3. CSC-Dachverband: Clubs gründen
  4. KCanG § 12 Versagung der Erlaubnis
  5. KCanG § 11 Erlaubnispflicht
  6. BGB § 21 Nicht wirtschaftlicher Verein
  7. BGB § 31 Haftung des Vereins für Organe
  8. GenG § 2 Haftung für Verbindlichkeiten
  9. GenG § 6 Mindestinhalt der Satzung

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