Anbauvereinigungen und Clubs · Gründung und Erlaubnis

Wie wird ein Club ins Vereinsregister eingetragen?

Häufige Fragen

Wer ist für die Eintragung eines Clubs ins Vereinsregister zuständig?

Das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat (§ 55 BGB). Die Erlaubnis nach dem KCanG erteilt dagegen die zuständige Behörde. Beide Verfahren sind getrennt, der Antrag verlangt aber die Registernummer.

Braucht man für die Anmeldung einen Notar?

Die Anmeldung zum Vereinsregister ist mittels öffentlich beglaubigter Erklärung abzugeben (§ 77 Abs. 1 BGB). Die Beglaubigung nimmt ein Notar vor. Sie ist auch per Videokommunikation möglich (§ 77 Abs. 2 BGB).

Wie viele Mitglieder braucht ein Verein für die Eintragung?

Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn der Verein mindestens sieben Mitglieder hat (§ 56 BGB). Auch die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein (§ 59 Abs. 3 BGB).

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 1 auf gesetze-im-internet.de
  2. Konsumcannabisgesetz § 11 auf gesetze-im-internet.de
  3. Konsumcannabisgesetz § 12 auf gesetze-im-internet.de
  4. Bürgerliches Gesetzbuch § 21 auf gesetze-im-internet.de
  5. Bürgerliches Gesetzbuch § 26 auf gesetze-im-internet.de
  6. Bürgerliches Gesetzbuch § 27 auf gesetze-im-internet.de
  7. Bürgerliches Gesetzbuch § 55 auf gesetze-im-internet.de
  8. Bürgerliches Gesetzbuch § 56 auf gesetze-im-internet.de
  9. Bürgerliches Gesetzbuch § 57 auf gesetze-im-internet.de
  10. Bürgerliches Gesetzbuch § 59 auf gesetze-im-internet.de
  11. Bürgerliches Gesetzbuch § 60 auf gesetze-im-internet.de
  12. Bürgerliches Gesetzbuch § 64 auf gesetze-im-internet.de
  13. Bürgerliches Gesetzbuch § 71 auf gesetze-im-internet.de
  14. Bürgerliches Gesetzbuch § 77 auf gesetze-im-internet.de

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