Anbauvereinigungen und Clubs · Mitgliedschaft und Regeln

Gilt eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten?

Häufige Fragen

Gilt eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten für alle Clubs?

Nach dem Wortlaut betrifft die Satzungspflicht Anbauvereinigungen, die Vereine sind (§ 16 Abs. 5 Satz 1 KCanG). Für Genossenschaften nennt § 16 Abs. 5 Satz 2 KCanG die Mindestdauer nicht. Ein Blick in die Satzung oder eine Rechtsberatung klärt, welche Regeln für den konkreten Club gelten.

Kann ich nach drei Monaten jederzeit austreten?

Die Mindestdauer legt fest, wie lange eine Mitgliedschaft mindestens bestehen soll. Was danach für Kündigung und Austritt gilt, regelt die Satzung. Eine Kündigungsfrist darf höchstens zwei Jahre betragen (§ 39 Abs. 2 BGB). Lies die Kündigungsfristen deshalb vor dem Beitritt sorgfältig durch und kläre offene Punkte mit dem Club.

Quellen

  1. KCanG § 16 Mitgliedschaft
  2. KCanG § 11 Erlaubnis
  3. BMG: FAQ zum Cannabisgesetz
  4. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  5. KCanG § 12 Versagung der Erlaubnis
  6. KCanG § 17 Anforderungen an den Anbau
  7. KCanG § 24 Mitgliedsbeiträge
  8. BGB § 39 Austritt aus dem Verein

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