Anbauvereinigungen und Clubs · Mitgliedschaft und Regeln

Wer darf Mitglied in einem Cannabis Social Club werden?

Häufige Fragen

Ab welchem Alter kann man in einem Cannabis Social Club Mitglied werden?

Mitglied werden kann man ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Das regelt § 16 Abs. 1 KCanG. Anbauvereinigungen dürfen keine Minderjährigen als Mitglieder aufnehmen. Das Alter ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis oder sonstige geeignete amtliche Dokumente nachzuweisen (§ 16 Abs. 4 KCanG).

Muss ich in Deutschland wohnen, um Mitglied zu werden?

Ja. Mitglieder brauchen nach § 16 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 KCanG einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Bei Umzügen oder längeren Auslandsaufenthalten solltest du die Lage mit dem Club besprechen, bevor sich die Frage im Alltag stellt.

Kann man in mehreren Clubs gleichzeitig Mitglied sein?

Nein. Eine Person darf nur in einer Anbauvereinigung Mitglied sein. Das ergibt sich aus § 16 Abs. 2 Satz 2 KCanG. Wer den Club wechseln möchte, beendet die bestehende Mitgliedschaft zuerst und tritt danach dem neuen Club bei.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 16 auf gesetze-im-internet.de
  2. Konsumcannabisgesetz § 19 auf gesetze-im-internet.de
  3. KCanG § 1 (Begriffsbestimmungen)
  4. KCanG § 17 (Gemeinschaftlicher Eigenanbau)
  5. KCanG § 21 (Gesundheitsschutz bei der Weitergabe)
  6. KCanG § 23 (Pflichten der Anbauvereinigung)

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