Anbauvereinigungen und Clubs · Was ist ein Cannabis Social Club

Wie funktioniert ein Cannabis Social Club im Alltag?

Häufige Fragen

Wie läuft die Mitgliedschaft in einem Club ab?

Wer Mitglied werden möchte, muss die Voraussetzungen aus § 16 KCanG erfüllen: mindestens 18 Jahre alt sein, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und keiner anderen Anbauvereinigung angehören. Wie die Aufnahme konkret abläuft, erfährt man direkt vom Club.

Gilt für neue Mitglieder eine Wartezeit?

Die Satzung eines Vereins muss eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten vorsehen (§ 16 Abs. 5 Satz 1 KCanG). Das ist die Zeit, für die man Mitglied bleiben muss. Eine Wartezeit vor der ersten Weitergabe schreibt die Vorschrift nicht vor; ob ein Club sie zusätzlich regelt, steht in seiner Satzung. Für Genossenschaften gelten eigene Satzungsvorgaben (§ 16 Abs. 5 Satz 2 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 11 Erlaubnis für Anbauvereinigungen
  2. KCanG § 16 Mitglieder und Mitgliedschaft
  3. KCanG § 17 Gemeinschaftlicher Anbau
  4. KCanG § 19 Abgabe an Mitglieder
  5. KCanG § 6 Werbeverbot
  6. KCanG § 21 Verpackung und Information
  7. KCanG § 22 Sicherung
  8. KCanG § 23 Pflichten der Anbauvereinigung
  9. KCanG § 26 Dokumentation
  10. BGB § 26 Vorstand
  11. BGB § 27 Bestellung des Vorstands
  12. BGB § 32 Mitgliederversammlung

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