Anbauvereinigungen und Clubs · Was ist ein Cannabis Social Club

Dürfen Cannabis Social Clubs Gewinne machen?

Häufige Fragen

Dürfen Cannabis Social Clubs Gewinne machen?

Ein Club ist nach dem KCanG ein eingetragener nicht wirtschaftlicher Verein oder eine eingetragene Genossenschaft, und sein Zweck ist gesetzlich auf Eigenanbau und Weitergabe an Mitglieder beschränkt (§ 1 Nr. 13 KCanG). Bei Genossenschaften darf der Gewinn nicht an die Mitglieder verteilt werden (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. e KCanG). Wie Überschüsse im Verein verwendet werden, regelt die Satzung.

Dürfen Clubs Cannabis verkaufen?

Cannabis darf nur durch Mitglieder an Mitglieder weitergegeben werden (§ 19 Abs. 2 KCanG). Der Club finanziert sich über Mitgliedsbeiträge, die die Satzung festlegt (§ 24 KCanG). Werbung für Cannabis und Anbauvereinigungen ist nach § 6 KCanG verboten.

Wer kontrolliert die Finanzen eines Clubs?

Die Mitgliederversammlung kontrolliert in der Regel den Vorstand. Steuerliche Fragen klärt eine Steuerberatung, weil sie vom Einzelfall abhängen.

Quellen

  1. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  2. KCanG § 6 Werbeverbot
  3. KCanG § 12 Versagung der Erlaubnis
  4. KCanG § 19 Kontrollierte Weitergabe
  5. KCanG § 24 Mitgliedsbeiträge
  6. KCanG § 25 Selbstkostendeckung
  7. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  8. BGB § 21 Nicht wirtschaftlicher Verein

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