Wie gründet man einen Cannabis Social Club?
Einen Cannabis Social Club gründest du in diesen Schritten: Gruppe bilden, Satzung schreiben, Verein gründen und eintragen lassen, Standort prüfen, Konzept und Präventionsbeauftragten vorbereiten und die Erlaubnis nach § 11 KCanG beantragen. Ohne Erlaubnis darf der Club weder anbauen noch Cannabis weitergeben (§ 11 Abs. 1 KCanG). Der Artikel führt durch die Schritte und nennt die Regeln, die dabei gelten.
Schritt 1: Gruppe bilden und Ziele klären
Am Anfang steht eine Gruppe von Erwachsenen, die den Club gemeinsam trägt. Anbauvereinigungen dürfen nur Mitglieder haben, die 18 Jahre alt sind (§ 16 Abs. 1 KCanG). Neue Mitglieder weisen durch einen amtlichen Lichtbildausweis nach, dass sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (§ 16 Abs. 4 KCanG). Der Anbau erfolgt nur durch Mitglieder (§ 17 Abs. 1 KCanG), und die Mitglieder wirken aktiv mit (§ 17 Abs. 2 KCanG). Klärt deshalb früh, welche Aufgaben jede Person übernimmt. Der Vorstand und die sonstigen vertretungsberechtigten Personen müssen Mitglieder sein (§ 16 Abs. 6 KCanG).
Schritt 2: Satzung schreiben
Die Satzung muss die Vorgaben des BGB und des KCanG erfüllen. Dazu gehören der ausschließliche gesetzliche Zweck, die Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten, Alter und Wohnsitz als Voraussetzungen der Mitgliedschaft und der Verlust der Mitgliedschaft bei Wegzug aus Deutschland (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, § 16 Abs. 5 KCanG). Vorlagen von Verbänden helfen als Ausgangspunkt, müssen aber am Gesetz geprüft werden. Mehr dazu im Beitrag zu den Pflichtangaben der Satzung.
Schritt 3: Gründungsversammlung und Vereinsregister
Die Gründungsversammlung beschließt die Satzung und bestellt den Vorstand. Der Verein soll nur eingetragen werden, wenn er mindestens sieben Mitglieder hat (§ 56 BGB), und die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein (§ 59 Abs. 3 BGB). Die Anmeldung gibt der Vorstand beim Amtsgericht ab (§§ 55, 59 BGB). Eine Anbauvereinigung ist ein eingetragener nicht wirtschaftlicher Verein oder eine eingetragene Genossenschaft (§ 1 Nr. 13 KCanG). Plane diesen Schritt früh ein, weil er Zeit braucht.
Schritt 4: Standort prüfen
Der Standort ist ein Knackpunkt. Die Erlaubnis ist nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KCanG zu versagen, wenn das befriedete Besitztum in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen liegt, nicht ausreichend gesichert oder nicht gegen Einsicht von außen geschützt ist. Ein Besitztum, das ganz oder teilweise in einer privaten Wohnung liegt, ist ebenfalls ausgeschlossen (Nr. 7). Prüfe den Abstand, bevor du einen Mietvertrag unterschreibst.
| Prüfpunkt | Regel | Grundlage |
|---|---|---|
| Abstand zu Schulen | Erlaubnis wird bei Lage innerhalb von 200 Metern um den Eingangsbereich versagt | § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KCanG |
| Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätze | gleiche Regel wie bei Schulen | § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KCanG |
| Private Wohnung | Besitztum darf nicht ganz oder teilweise darin liegen | § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 KCanG |
Schritt 5: Mitgliedschaft aufbauen
Neue Mitglieder müssen 18 Jahre alt sein und in Deutschland wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Außerdem versichern sie, in keiner anderen Anbauvereinigung Mitglied zu sein, und der Club bewahrt diese Selbstauskunft drei Jahre auf (§ 16 Abs. 2 bis 4 KCanG). Der Club darf höchstens 500 Mitglieder haben. Für Vereine gilt zudem eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten, die die Satzung vorsehen muss (§ 16 Abs. 5 KCanG).
Schritt 6: Konzept und Präventionsbeauftragten vorbereiten
Anbauvereinigungen haben ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept zu erstellen (§ 23 Abs. 6 KCanG). Der Vorstand ernennt außerdem einen Präventionsbeauftragten, der seine Kenntnisse durch Schulungen nachweist (§ 23 Abs. 4 KCanG). Der Zutritt für Personen unter 18 Jahren ist verboten (§ 23 Abs. 1 KCanG), und Werbung ist untersagt (§ 6 KCanG). Die Präventionsseite cannabispraevention.de bietet Material, das sich dafür nutzen lässt.
Schritt 7: Antrag auf Erlaubnis stellen
Den Antrag stellst du schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde. Welche Angaben und Nachweise er verlangt, regelt § 11 Abs. 4 KCanG. Die Behörde soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller Angaben und Nachweise entscheiden (§ 11 Abs. 5 KCanG). Die Erlaubnis ist auf sieben Jahre zu befristen und kann nach mindestens fünf Jahren auf Antrag verlängert werden (§ 14 KCanG). Änderungen nach der Antragstellung sind der Behörde unverzüglich mitzuteilen (§ 11 Abs. 6 KCanG).
Was nach der Gründung kommt
Bis zur Erlaubnis darf der Club weder anbauen noch Cannabis weitergeben. Danach bleibt er dauerhaft an Mitgliedergrenzen, Mengenregeln, Dokumentationspflichten und das Werbeverbot gebunden. Wer die Gründung begleitet, sollte diese Pflichten von Anfang an einplanen.
Warum eine Beratung sinnvoll ist
Eine Gründung berührt Vereinsrecht, Erlaubnisrecht und Jugendschutz zugleich. Das KCanG schreibt für den Antrag keine anwaltliche Vertretung vor, aber eine Rechtsberatung klärt Fragen zu Satzung und Antrag, bevor sie zu einem Problem werden.
Typische Fehler bei der Gründung
Häufig unterschätzen Gründungsgruppen den zeitlichen Aufwand. Wer Satzung, Standort und Mitgliederaufnahme parallel angeht, verliert schnell den Überblick. Ein klarer Fahrplan mit Verantwortlichen für jeden Schritt hilft. Ein weiterer Fehler ist, den Standort erst nach der Unterschrift unter einen Mietvertrag zu prüfen. Den Wortlaut von § 11 und § 12 findest du auf gesetze-im-internet.de. Weiterlesen lohnt sich mit Ist ein Cannabis Social Club legal? und Wie prüfe ich, ob eine Anbauvereinigung genehmigt ist?.
Häufige Fragen
Muss man für die Gründung einen Anwalt haben?
Das KCanG schreibt keine anwaltliche Vertretung vor. § 11 Abs. 4 KCanG nennt nur die Angaben und Nachweise des Antrags. Eine Rechtsberatung ist trotzdem sinnvoll, weil Satzung und Antrag sorgfältig sein müssen.
Wie lange dauert es, bis die Erlaubnis erteilt wird?
Die Behörde soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller Angaben und Nachweise entscheiden (§ 11 Abs. 5 KCanG). Die Frist beginnt erst mit dem vollständigen Antrag. Plane zusätzlich Zeit für Gründung, Eintragung und die Vorbereitung der Unterlagen ein.
Darf der Club in einer Wohnung untergebracht sein?
Nein. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn sich das befriedete Besitztum ganz oder teilweise in einer privaten Wohnung befindet (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 KCanG).
Quellen
- Konsumcannabisgesetz § 1 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 11 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 12 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 14 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 16 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 17 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 23 auf gesetze-im-internet.de
- Bürgerliches Gesetzbuch § 55 auf gesetze-im-internet.de
- Bürgerliches Gesetzbuch § 56 auf gesetze-im-internet.de
- Bürgerliches Gesetzbuch § 59 auf gesetze-im-internet.de