Haften Mitglieder für ihren Club?
Beim eingetragenen Verein haftet grundsätzlich der Verein selbst für seine Verbindlichkeiten. Er ist als eingetragener Verein rechtsfähig (§ 21 BGB) und für Schäden verantwortlich, die sein Vorstand oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter in Ausführung seiner Aufgaben einem Dritten zufügt (§ 31 BGB). Bei einer eingetragenen Genossenschaft haftet den Gläubigern nur das Vermögen der Genossenschaft (§ 2 GenG). Ob Mitglieder im Insolvenzfall Nachschüsse leisten müssen, legt die Satzung fest (§ 6 Nr. 3 GenG). Persönlich einstehen kann man trotzdem, etwa für eigenes Handeln, für Verträge, die man selbst unterschreibt oder für die man bürgt, und für Straftaten. Welche Haftung dich im Einzelfall trifft, klärt eine Fachberatung.
Wo Mitglieder persönlich betroffen sein können
Auch wenn der Verein haftet, bleibt persönliche Verantwortung möglich. Wer im Club gemeinschaftlich anbaut oder Cannabis weitergibt, ohne dass der Club eine Erlaubnis hat, macht sich strafbar (§ 34 Abs. 1 Nr. 15 KCanG). Viele Pflichtverstöße der Anbauvereinigung sind Ordnungswidrigkeiten, etwa Mängel bei der Sicherung des Geländes oder bei der Alterskontrolle (§ 36 KCanG). Mitglieder, die erhaltenes Cannabis an Dritte weitergeben, verstoßen gegen § 19 Abs. 4 KCanG. Vorstandsmitglieder, die unentgeltlich oder nur gegen eine geringe Vergütung tätig sind, haften dem Verein für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 31a Abs. 1 BGB). Ob diese Regeln im Einzelfall greifen, entscheiden Gerichte, und eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Vereinsrecht kann sie einordnen.
Wer Mitglied werden möchte, sollte sich nicht auf Faustregeln aus Foren verlassen und die konkrete Satzung prüfen.
Was die Rechtsform bedeutet
Nach § 1 Nr. 13 KCanG sind Anbauvereinigungen eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften. Ein eingetragener Verein ist im Vereinsregister eingetragen (§ 21 BGB), eine eingetragene Genossenschaft im Genossenschaftsregister. Die Rechtsform ist der erste Schritt, um die Haftungsfrage einzuordnen. Welche Form dein Club hat, findest du im jeweiligen Register. Ein Blick in die Unterlagen lohnt sich, bevor man unterschreibt.
Die Satzung als wichtigster Prüfstein
Die Satzung regelt das Innenverhältnis des Clubs. Dort steht, welche Rechte und Pflichten Mitglieder haben, wie Beiträge festgelegt werden und welche Gremien es gibt. Wer die Satzung nicht kennt, übersieht schnell wichtige Punkte.
- Welche Pflichten haben Mitglieder über den Beitrag hinaus?
- Wie werden Entscheidungen getroffen, und wer hat Stimmrecht?
- Wie werden Schulden und Kosten verteilt, wenn der Club sie nicht decken kann?
- Wie endet die Mitgliedschaft, und welche Folgen hat das?
Wenn eine Antwort in der Satzung fehlt, frag den Vorstand schriftlich nach. Eine schriftliche Auskunft ist später hilfreicher als ein Gespräch am Rand der Versammlung.
Versicherung und Haftpflicht klären
Ob eine Haftpflichtversicherung besteht und was sie abdeckt, klärst du mit dem Verein und dem Versicherer. Dabei zählt sowohl die Frage, ob eine Versicherung existiert, als auch die Frage, welche Schäden sie erfasst. Lass dir die Bedingungen zeigen, bevor du dich auf sie verlässt.
Auch private Versicherungen können eine Rolle spielen. Ob eine bestehende Haftpflichtversicherung Vereinsmitgliedschaften einschließt, klärst du am besten direkt mit deiner Versicherung.
Was du vor dem Beitritt fragen kannst
Wer sich ein Bild machen will, bereitet ein paar Fragen vor. Diese Fragen helfen, die Lage des Clubs einzuschätzen:
- Liegt die aktuelle Satzung vor, und ist sie im Vereinsregister eingetragen?
- Welche Verbindlichkeiten hat der Club, und wie werden sie finanziert?
- Gibt es ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, und wer ist Präventionsbeauftragter?
- Wie sind Räume und Verträge geregelt?
Eine seriöse Anbauvereinigung beantwortet diese Fragen ohne Umschweife. Wer ausweicht, sollte misstrauisch werden.
Mietvertrag und Räume
Der Club nutzt oft Räume, die er mietet. Welche Nutzungsregeln im Mietvertrag stehen, solltest du vor der Unterschrift klären. Solche Verträge können Haftungsfragen berühren, deshalb lohnt sich ein Blick hinein. Beim Mieterverein bekommst du dazu allgemeine Auskunft, und eine Fachberatung klärt die Details.
Wenn du als Mitglied gebeten wirst, für Verträge zu bürgen oder Verpflichtungen persönlich zu übernehmen, solltest du innehalten. Lass dir das schriftlich erklären und hol dir vorher Rat.
Wenn es zu Streit oder Schulden kommt
Kommt es zu einem Problem, bleib ruhig und sammle Unterlagen. Protokolle, Verträge, Kontoauszüge und Schriftverkehr helfen bei jeder Klärung. Frag den Vorstand schriftlich nach dem Stand und halte die Antworten fest.
Für konkrete Streitfälle eignet sich eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Vereinsrecht. Die Beratung klärt, welche Schritte sinnvoll sind und ob ein Verfahren Aussicht hat.
Verträge und Unterschriften
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich (§ 26 Abs. 1 BGB). Den Umfang der Vertretungsmacht kann die Satzung beschränken. Als einfache Regel gilt deshalb: Wer nicht im Vorstand ist und nicht ausdrücklich vertretungsberechtigt ist, unterschreibt keine Verträge im Namen des Clubs. Das schützt dich vor Verpflichtungen, die du nicht überblickst.
Bevor du etwas unterschreibst, lies den Vertrag vollständig durch. Achte auf Laufzeiten, Kündigungsfristen und Zahlungspflichten. Wenn ein Vertrag persönliche Bürgschaften oder Haftungserklärungen enthält, solltest du dir vorher Rat holen.
Beiträge und finanzielle Pflichten
Welche Beiträge anfallen und wofür sie verwendet werden, steht in der Satzung oder in einem Beschluss der Mitgliederversammlung. Frag nach, wenn etwas unklar ist, und lass dir die Verwendung der Mittel nachvollziehbar darlegen. Eine transparente Kassenführung zeigt, dass der Verein verlässlich arbeitet.
Offene Fragen früh zu klären, schützt alle Beteiligten. Die Mitgliederversammlung ist der richtige Ort dafür, und das Protokoll sollte festhalten, was besprochen wurde.
Anlaufstellen und nächste Schritte
Wer Fragen zur Haftung hat, wendet sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Vereinsrecht. Für Fragen zu Räumen hilft der Mieterverein. Der CSC-Dachverband informiert über Gründung und Organisation von Clubs unter csc-dachverband.de.
Auch die Gesundheit und der Jugendschutz gehören zum Verein. Wer Mitglied wird, sollte die Pflichten kennen, die das KCanG für den Club festlegt. Eine Übersicht dazu findest du im Ratgeber zu den Rechtsformen eines Clubs und zu den Rechten und Pflichten von Mitgliedern. Dort findest du die Grundlagen, die vor dem Beitritt helfen.
Häufige Fragen
Haften Mitglieder eines Cannabis Social Clubs persönlich?
Für Vereinsschulden haftet grundsätzlich der eingetragene Verein selbst, bei einer Genossenschaft nur deren Vermögen (§ 31 BGB, § 2 GenG). Persönliche Verantwortung entsteht etwa durch eigene Verträge, Bürgschaften oder Straftaten, zum Beispiel Anbau ohne Erlaubnis (§ 34 KCanG). Bei Genossenschaften kann die Satzung Nachschüsse im Insolvenzfall vorsehen (§ 6 Nr. 3 GenG). Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Vereinsrecht ordnet den Einzelfall ein.
Woran erkenne ich, ob ein Club seriös organisiert ist?
Ein seriöser Club legt Satzung, Konzept und Versicherung offen und beantwortet Fragen klar. Du kannst im Vereins- oder Genossenschaftsregister nachsehen und dir den Erlaubnisbescheid zeigen lassen. Wer ausweicht oder keine Unterlagen zeigt, sollte vorsichtig sein und sich beraten lassen.
Quellen
- KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
- KCanG § 11 Erlaubnis
- CSC-Dachverband: CSC gründen
- BGB § 21 Nicht wirtschaftlicher Verein
- BGB § 26 Vorstand und Vertretung
- BGB § 31 Haftung des Vereins für Organe
- BGB § 31a Haftung von Organmitgliedern
- GenG § 2 Haftung für Verbindlichkeiten
- GenG § 6 Mindestinhalt der Satzung
- KCanG § 34 Strafvorschriften
- KCanG § 36 Bußgeldvorschriften
- KCanG § 19 Kontrollierte Weitergabe