Anbauvereinigungen und Clubs · Was ist ein Cannabis Social Club

Haften Mitglieder für ihren Club?

Häufige Fragen

Haften Mitglieder eines Cannabis Social Clubs persönlich?

Für Vereinsschulden haftet grundsätzlich der eingetragene Verein selbst, bei einer Genossenschaft nur deren Vermögen (§ 31 BGB, § 2 GenG). Persönliche Verantwortung entsteht etwa durch eigene Verträge, Bürgschaften oder Straftaten, zum Beispiel Anbau ohne Erlaubnis (§ 34 KCanG). Bei Genossenschaften kann die Satzung Nachschüsse im Insolvenzfall vorsehen (§ 6 Nr. 3 GenG). Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Vereinsrecht ordnet den Einzelfall ein.

Woran erkenne ich, ob ein Club seriös organisiert ist?

Ein seriöser Club legt Satzung, Konzept und Versicherung offen und beantwortet Fragen klar. Du kannst im Vereins- oder Genossenschaftsregister nachsehen und dir den Erlaubnisbescheid zeigen lassen. Wer ausweicht oder keine Unterlagen zeigt, sollte vorsichtig sein und sich beraten lassen.

Quellen

  1. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  2. KCanG § 11 Erlaubnis
  3. CSC-Dachverband: CSC gründen
  4. BGB § 21 Nicht wirtschaftlicher Verein
  5. BGB § 26 Vorstand und Vertretung
  6. BGB § 31 Haftung des Vereins für Organe
  7. BGB § 31a Haftung von Organmitgliedern
  8. GenG § 2 Haftung für Verbindlichkeiten
  9. GenG § 6 Mindestinhalt der Satzung
  10. KCanG § 34 Strafvorschriften
  11. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften
  12. KCanG § 19 Kontrollierte Weitergabe

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