Anbauvereinigungen und Clubs · Was ist ein Cannabis Social Club

Welche Vereinsregeln gelten für einen Cannabis Social Club?

Häufige Fragen

Welche Rechtsformen sind für einen Cannabis Social Club erlaubt?

Nach § 1 Nr. 13 KCanG sind Anbauvereinigungen eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften. Beide Rechtsformen müssen eingetragen sein. Welche Form besser passt, hängt von Zielen, Organisation und Verwaltung ab und lässt sich in einer Beratung klären.

Wer darf in einem Club Mitglied werden?

Mitglied darf nur werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 16 KCanG). Eine Person darf außerdem nur in einer Anbauvereinigung Mitglied sein. Der Club darf höchstens 500 Mitglieder haben.

Welche Pflichten hat der Vorstand nach dem KCanG?

Der Vorstand ernennt ein Mitglied als Präventionsbeauftragten (§ 23 Abs. 4 KCanG), sorgt für ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept (§ 23 Abs. 6 KCanG), und der Club dokumentiert Anbau und Weitergabe (§ 26 KCanG). Änderungen gegenüber dem Antrag meldet er der Behörde (§ 11 Abs. 6 KCanG). Die Einzelheiten regeln Gesetz und Satzung.

Quellen

  1. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  2. KCanG § 16 Mitgliedschaft
  3. KCanG § 17 Anbau
  4. KCanG § 23 Anbauvereinigungen, Jugend- und Gesundheitsschutz
  5. CSC-Dachverband: Mustersatzung
  6. KCanG § 11 Erlaubnispflicht
  7. KCanG § 12 Versagung der Erlaubnis
  8. KCanG § 24 Mitgliedsbeiträge
  9. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  10. BGB § 21 Nicht wirtschaftlicher Verein
  11. BGB § 26 Vorstand und Vertretung

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.