Anbauvereinigungen und Clubs · Gründung und Erlaubnis

Welche Rechtsform passt, Verein oder Genossenschaft?

Häufige Fragen

Ist ein Cannabis Social Club als Verein oder als Genossenschaft erlaubt?

Beides. Anbauvereinigungen sind nach § 1 Nr. 13 KCanG eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften. Eine andere Rechtsform ist nicht zulässig.

Wie viele Gründungsmitglieder braucht man?

Ein Verein soll nur eingetragen werden, wenn er mindestens sieben Mitglieder hat (§ 56 BGB). Eine Genossenschaft braucht mindestens drei Mitglieder (§ 4 GenG).

Ist eine Rechtsform später änderbar?

Ein Wechsel ist mit erheblichem Aufwand verbunden, weil Satzung, Register und Organe betroffen sind. Die Erlaubnis kann nicht an Dritte übertragen werden (§ 11 Abs. 7 KCanG). Ob und wie ein Wechsel möglich ist, klärst du mit einer Fachberatung und der Erlaubnisbehörde.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 1 auf gesetze-im-internet.de
  2. Konsumcannabisgesetz § 11 auf gesetze-im-internet.de
  3. Konsumcannabisgesetz § 12 auf gesetze-im-internet.de
  4. Konsumcannabisgesetz § 16 auf gesetze-im-internet.de
  5. Konsumcannabisgesetz § 24 auf gesetze-im-internet.de
  6. Bürgerliches Gesetzbuch § 21 auf gesetze-im-internet.de
  7. Bürgerliches Gesetzbuch § 26 auf gesetze-im-internet.de
  8. Bürgerliches Gesetzbuch § 56 auf gesetze-im-internet.de
  9. Genossenschaftsgesetz § 1 auf gesetze-im-internet.de
  10. Genossenschaftsgesetz § 2 auf gesetze-im-internet.de
  11. Genossenschaftsgesetz § 4 auf gesetze-im-internet.de
  12. Genossenschaftsgesetz § 9 auf gesetze-im-internet.de
  13. Genossenschaftsgesetz § 43 auf gesetze-im-internet.de
  14. Genossenschaftsgesetz § 6 auf gesetze-im-internet.de
  15. Genossenschaftsgesetz § 7 auf gesetze-im-internet.de
  16. Genossenschaftsgesetz § 53 auf gesetze-im-internet.de

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