Welche Cannabis-Arzneimittel sind zugelassen?
Zugelassen ist ein Cannabis-Arzneimittel, wenn die zuständige Bundesoberbehörde es nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen hat. Das MedCanG fasst unter Cannabis zu medizinischen Zwecken mehr als zugelassene Fertigarzneimittel: Es nennt Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile aus staatlich kontrolliertem Anbau sowie Delta-9-Tetrahydrocannabinol einschließlich Dronabinol und Zubereitungen daraus (§ 2 Nr. 1 MedCanG). Nicht jede Verordnung betrifft also ein zugelassenes Präparat. Eine Liste einzelner Präparate nennt dieser Artikel nicht, er erklärt die Begriffe und zeigt, wo du Auskunft bekommst.
Was Zulassung bedeutet
Eine Zulassung ist die behördliche Freigabe eines Arzneimittels. Nach § 25 Abs. 2 AMG darf die Bundesoberbehörde sie unter anderem versagen, wenn das Arzneimittel nicht die angemessene Qualität aufweist, ihm die angegebene therapeutische Wirksamkeit fehlt oder das Nutzen-Risiko-Verhältnis ungünstig ist. Eine Zulassung gilt für das jeweilige Arzneimittel und nicht für Cannabisprodukte insgesamt.
Für dich als Patientin oder Patient bedeutet die Zulassung, dass die Behörde das Arzneimittel für sein Anwendungsgebiet geprüft hat. Das heißt nicht, dass es für jede Erkrankung passt. Die Frage nach dem richtigen Präparat bleibt eine ärztliche Entscheidung.
Zugelassen, Rezeptur und Fertigarzneimittel im Vergleich
Im Bereich Medizinalcannabis begegnen dir mehrere Kategorien, die sich in Herstellung, Verordnung und Erstattung unterscheiden. Die folgende Tabelle gibt einen groben Überblick. Die genauen Regeln ergeben sich aus dem Gesetz und den Vorgaben der Behörde.
| Kategorie | Was sie bedeutet | Worauf du achten solltest |
|---|---|---|
| Zugelassenes Arzneimittel | Nach einem Zulassungsverfahren freigegeben | Anwendungsgebiet auf der Zulassung prüfen |
| Rezeptur | In der Apotheke für eine einzelne Verordnung hergestellt | Herstellungszeit und Angaben der Verordnung klären |
| Nicht zugelassenes Präparat | Kein Zulassungsverfahren für die konkrete Anwendung abgeschlossen | Erstattung und Verfügbarkeit vorab erfragen |
Die Tabelle ersetzt keine Auskunft im Einzelfall. Welche Kategorie für deine Verordnung gilt, sagt dir deine Ärztin oder dein Arzt sowie deine Apotheke.
Wo du den aktuellen Stand findest
Das BfArM informiert auf seinen Seiten zu medizinischem Cannabis, auch mit Hinweisen für Patientinnen und Patienten. Ob ein bestimmtes Präparat zugelassen ist, kann dir deine Apotheke sagen. Auch die Packungsbeilage nennt das Anwendungsgebiet. Auf ältere Listen oder Forenbeiträge solltest du dich nicht verlassen.
Der Artikel Was bedeutet die Zulassung nach AMRadV? erklärt das Verfahren genauer. Er ist eine gute Ergänzung, wenn du die Grundlagen der Zulassung verstehen willst.
Warum die Auswahl nicht allein deine Entscheidung ist
Welches Präparat für dich infrage kommt, hängt von deiner Erkrankung, deinen bisherigen Behandlungen und möglichen Wechselwirkungen ab. Diese Abwägung trifft deine Ärztin oder dein Arzt mit dir. Ein Vergleich von Produkten aus dem Internet ersetzt diese Abwägung nicht.
Wir nennen deshalb keine Präparate oder Hersteller. Die Auswahl ist eine ärztliche Entscheidung.
Was du beim Lesen eines Beipackzettels beachtest
Der Beipackzettel eines zugelassenen Arzneimittels nennt Anwendungsgebiet, Dosierung, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen. Lies diesen Teil sorgfältig und vergleiche ihn mit deiner Verordnung. Weichen Angaben voneinander ab, sprich mit deiner Apotheke, bevor du das Präparat einnimmst.
Auch bei Rezepturen kannst du in der Apotheke nach Angaben zur Zusammensetzung fragen. Erkundige dich nach Herkunft des Wirkstoffs, Haltbarkeit und richtiger Aufbewahrung. Diese Informationen gehören zu einer sicheren Anwendung.
Warum Wechselwirkungen besonders wichtig sind
Cannabis kann mit anderen Medikamenten wechselwirken. Nach der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) kann ein Medikament über die Leber den Blutspiegel eines anderen verändern, etwa bei Mitteln, die über dieselben Leberenzyme abgebaut werden. Deshalb solltest du jedes Medikament nennen, das du nimmst, auch Schmerzmittel und pflanzliche Präparate. Der Artikel Welche Wechselwirkungen hat Medizinalcannabis mit Medikamenten? vertieft diesen Punkt.
Auch Alkohol und Schlafmittel gehören in diese Liste. Laut ACM führen sie zusammen mit Cannabis zu stärkerer Müdigkeit und Beeinträchtigung der Wachsamkeit. Wer ein Fahrzeug führt, bespricht das mit der Ärztin oder dem Arzt.
Wie du Zulassung und Kostenfrage auseinanderhältst
Eine Zulassung sagt nichts darüber aus, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Bei gesetzlich Versicherten bedarf die erste Verordnung nach § 31 Abs. 6 SGB V der Genehmigung der Krankenkasse, die nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnen ist. Der Leistungsumfang wird in dieser Vorschrift beschrieben: Extrakte in standardisierter Qualität sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon. Den Ablauf eines Antrags erklärt der Artikel Wie stelle ich den Antrag bei der Krankenkasse?.
Die vertragsärztliche Versorgung hat nach § 31 Abs. 6 SGB V zunächst mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs zu erfolgen. Frag deine Krankenkasse nach dem aktuellen Stand, bevor du Kosten einplanst.
Was eine Zulassung nicht regelt
Eine Zulassung sagt nichts darüber aus, ob ein Präparat für deine konkrete Erkrankung das beste ist. Sie beschreibt das geprüfte Anwendungsgebiet, nicht die individuelle Lage. Ob das Präparat für dich passt, bleibt eine ärztliche Abwägung, die auch deine Vorerkrankungen und Medikamente berücksichtigt.
Auch die Verfügbarkeit ist ein eigener Punkt. Ein zugelassenes Präparat kann in der Apotheke zeitweise fehlen. Dann hilft eine Nachfrage bei der Apotheke und gegebenenfalls bei der Praxis, ob eine Alternative in Betracht kommt. Eigenmächtige Umstellungen sind dabei keine gute Idee.
Wenn du bereits mehrere Präparate ausprobiert hast, lohnt sich eine Übersicht. Notiere Name, Wirkstoff, Dosierung und Zeitraum jeder Behandlung sowie Wirkung und Nebenwirkungen, die du bemerkt hast. Diese Übersicht hilft deiner Ärztin oder deinem Arzt, die nächste Entscheidung auf Erfahrungen zu stützen.
Auch die Frage nach Alternativen gehört in dieses Gespräch. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, entscheidet die Praxis nach Befund und Verlauf. Eine Umstellung ohne Absprache kann Wirkung und Verträglichkeit verändern und sollte deshalb immer mit der behandelnden Fachperson besprochen werden.
Achte auf Verfallsdaten und Lagerungshinweise deiner Arzneimittel. Ein Präparat, das falsch gelagert wurde, verliert möglicherweise an Qualität. Wenn du unsicher bist, frag die Apotheke, wie du es aufbewahren solltest. Diese Angaben stehen meist auf der Packung oder im Beipackzettel.
Auch Reisen erfordern Planung, wenn du regelmäßig Arzneimittel brauchst. Nimm ausreichend Vorrat mit, bewahre die Verordnung getrennt auf und kläre vorab, welche Regeln im Zielland gelten. Den Umgang mit Reisen erklärt der Artikel Darf man Medizinalcannabis im Schengen-Raum mitnehmen?.
Was du jetzt tun kannst
Frag deine Ärztin oder deinen Arzt, ob das verordnete Präparat zugelassen ist und für welche Anwendung. Lass dir den Unterschied zu einer Rezeptur erklären, falls das für deine Verordnung relevant ist. Deine Apotheke kann dir den Stand der Verfügbarkeit nennen.
Wenn du unsicher bist, notiere deine Fragen und nimm sie zum nächsten Termin mit. Eine Patientenberatung hilft dir, die richtigen Fragen zu formulieren. Eine Übersicht über die Gesetze bietet der Artikel Welche Gesetze gelten für Medizinalcannabis?.
Häufige Fragen
Welche Cannabis-Arzneimittel sind zugelassen?
Welche Präparate zugelassen sind, erfährst du bei deiner Apotheke und in der Packungsbeilage. Das MedCanG umfasst auch Blüten, Pflanzenteile und Zubereitungen, die nicht jeweils ein zugelassenes Fertigarzneimittel sind. Die Auswahl des passenden Präparats trifft deine Ärztin oder dein Arzt gemeinsam mit dir.
Was ist der Unterschied zwischen zugelassen und Rezeptur?
Ein zugelassenes Arzneimittel hat die Zulassung der zuständigen Bundesoberbehörde. Eine Rezeptur wird in der Apotheke für eine einzelne Verordnung nach schriftlicher Herstellungsanweisung hergestellt (§ 7 ApBetrO). Beide Wege haben eigene Regeln für Verordnung, Herstellung und Kosten. Frag deine Apotheke und deine Ärztin, welcher Weg für dich gilt.