Medizinalcannabis · MedCanG und Rechtsrahmen

Darf Medizinalcannabis nur in der Apotheke abgegeben werden?

Häufige Fragen

Kann ich Medizinalcannabis ohne Apotheke bekommen?

Nein. Nach § 3 Abs. 2 MedCanG erfolgt die Abgabe an Endverbraucher nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke und gegen Vorlage der Verschreibung. Wer ohne ärztliche Verschreibung abgibt, macht sich nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 MedCanG strafbar.

Welche Unterlagen brauche ich in der Apotheke?

Die Verschreibung. Sie muss nach § 2 AMVV unter anderem Datum, Bezeichnung des Arzneimittels, Menge, Gültigkeitsdauer und die Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der verschreibenden Person enthalten. Frag vorab in der Apotheke, welche Form sie für die Abgabe braucht.

Was mache ich, wenn die Apotheke nicht liefern kann?

Frag nach einem Termin für die Abholung, nach einer Bestellung oder nach einer anderen Apotheke, die das Produkt liefern kann. Sprich den Engpass auch mit der Praxis ab. Eine Änderung der Verordnung entscheidet die Ärztin oder der Arzt.

Quellen

  1. MedCanG § 3 Abgabe und Verschreibung (gesetze-im-internet.de)
  2. MedCanG, Gesamttext (gesetze-im-internet.de)
  3. BfArM, Medizinisches Cannabis (bfarm.de)
  4. ABDA, Medizinisches Cannabis (abda.de)
  5. ApBetrO § 7 (gesetze-im-internet.de)
  6. AMVV (gesetze-im-internet.de)
  7. StGB § 203 (gesetze-im-internet.de)

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