Medizinalcannabis · MedCanG und Rechtsrahmen

Welche Gesetze gelten für Medizinalcannabis?

Häufige Fragen

Welche Gesetze gelten für Medizinalcannabis?

Das zentrale Gesetz ist das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Es regelt die Verschreibung durch Ärztinnen und Ärzte nach § 3 Abs. 1 und die Abgabe in der Apotheke nach § 3 Abs. 2. Daneben gelten die Arzneimittelverschreibungsverordnung, § 31 Abs. 6 SGB V für die Kassenleistung und § 24a StVG im Straßenverkehr.

Übernimmt die Krankenkasse Medizinalcannabis?

Nach § 31 Abs. 6 SGB V haben Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung unter den dort genannten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität und auf Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon. Die erste Verordnung bedarf der Genehmigung der Krankenkasse. Cannabisblüten gehören laut KBV nicht mehr zum Leistungsumfang.

Wo finde ich den Wortlaut der Gesetze?

Die Gesetzestexte stehen kostenlos auf gesetze-im-internet.de. Für das MedCanG ist § 3 die zentrale Vorschrift. Das BfArM informiert zusätzlich auf bfarm.de. Bei Unklarheiten hilft eine Beratungsstelle oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt.

Quellen

  1. MedCanG, Gesamttext (gesetze-im-internet.de)
  2. MedCanG § 3 Abgabe und Verschreibung (gesetze-im-internet.de)
  3. BfArM, Medizinisches Cannabis (bfarm.de)
  4. StVG § 24a (gesetze-im-internet.de)
  5. SGB V § 31 (gesetze-im-internet.de)
  6. AMVV (gesetze-im-internet.de)
  7. ABDA, Medizinisches Cannabis (abda.de)
  8. KBV, Cannabis (kbv.de)
  9. KCanG § 5 (gesetze-im-internet.de)

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