Medizinalcannabis · MedCanG und Rechtsrahmen

Welche Behörde erteilt Erlaubnisse für Medizinalcannabis?

Häufige Fragen

Welche Behörde erteilt Erlaubnisse für Medizinalcannabis?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Der Antrag auf Erlaubnis nach § 4 MedCanG ist beim BfArM zu stellen (§ 7 Abs. 1). Aktuelle Informationen findest du auf der Seite des BfArM zum Medizinalcannabis.

Muss ich als Patient eine Erlaubnis beantragen?

Nein. Wer Cannabis zu medizinischen Zwecken auf Grund einer ärztlichen Verschreibung erwirbt, braucht dafür keine Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 MedCanG). Deine Versorgung läuft über die Verordnung deiner Ärztin oder deines Arztes und die Abgabe in der Apotheke.

Quellen

  1. MedCanG, Gesamttext (gesetze-im-internet.de)
  2. BfArM, Medizinisches Cannabis (bfarm.de)
  3. BfArM, Erlaubnis (bfarm.de)
  4. BfArM, Pressemitteilung zur Cannabisagentur 2017 (bfarm.de)

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