Medizinalcannabis · MedCanG und Rechtsrahmen

Wie läuft die Einfuhr von Medizinalcannabis ab?

Häufige Fragen

Wer darf Medizinalcannabis einführen?

Wer Cannabis zu medizinischen Zwecken einführen will, braucht eine Erlaubnis des BfArM nach § 4 und im Einzelfall zusätzlich eine Genehmigung nach § 12 MedCanG. Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nennt § 5, etwa für Apotheken im Rahmen ihres Betriebs.

Darf ich Medizinalcannabis aus dem Ausland selbst mitbringen?

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 MedCanG braucht keine Erlaubnis nach § 4, wer Cannabis auf Grund einer ärztlichen Verschreibung erworben hat und als Reisebedarf ein- oder ausführt. Ob zusätzlich Nachweise oder Genehmigungen nötig sind, klärst du vorab mit dem BfArM oder dem Zoll. Ohne Verschreibung ist die Einfuhr nicht von der Erlaubnispflicht ausgenommen.

Quellen

  1. MedCanG, Gesamttext (gesetze-im-internet.de)
  2. BfArM, Medizinisches Cannabis (bfarm.de)
  3. BfArM, Einfuhr und Ausfuhr (bfarm.de)
  4. SGB V § 31 (gesetze-im-internet.de)

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