Medizinalcannabis · Patientenrechte und Selbsthilfe

Darf man Medizinalcannabis im Schengen-Raum mitnehmen?

Häufige Fragen

Darf ich Medizinalcannabis in andere Schengen-Staaten mitnehmen?

Nach den Angaben des BfArM bei Reisen von bis zu 30 Tagen, wenn du eine von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgefüllte und vor Reiseantritt beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitführst. Die Regeln des Reiselandes bleiben maßgeblich.

Wer beglaubigt die Bescheinigung?

Laut BfArM die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle, auf Grundlage der ärztlichen Verschreibung. Das BfArM führt eine Liste der zuständigen Landesbehörden. Die Bescheinigung ist höchstens 30 Tage gültig, und für jedes verschriebene Mittel ist eine eigene nötig.

Quellen

  1. Medizinal-Cannabisgesetz § 3 (gesetze-im-internet.de)
  2. BfArM: Reisen mit medizinischem Cannabis

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