Medizinalcannabis · Verordnung und Rezept

Wie stelle ich den Antrag bei der Krankenkasse?

Häufige Fragen

Muss die Krankenkasse vor der Behandlung zustimmen?

Bei der ersten Verordnung für gesetzlich Versicherte ja (§ 31 Abs. 6 SGB V). Eine Genehmigung sollte vorliegen, bevor die Behandlung beginnt. Ohne Zusage musst du die Kosten möglicherweise selbst tragen. Klär deshalb mit der Kasse, welches Präparat und welche Menge genehmigt sind, und bewahre den schriftlichen Bescheid auf.

Wer stellt den Antrag bei der Krankenkasse?

Häufig bereitet die verordnende Ärztin den Antrag gemeinsam mit dir vor. Die medizinische Begründung stammt von der Ärztin. Frag vorher nach, wer welchen Teil übernimmt, damit nichts fehlt.

Quellen

  1. Gesetzestext MedCanG § 3
  2. SGB V § 31, Arznei- und Verbandmittel
  3. KBV: Cannabis, Verordnung und Genehmigung
  4. BMG: FAQ Cannabis als Medizin

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