Wie stelle ich den Antrag bei der Krankenkasse?
Bei gesetzlich Versicherten bedarf die erste Verordnung von Cannabisarzneimitteln der Genehmigung der Krankenkasse, die nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnen ist (§ 31 Abs. 6 SGB V). Sie sollte vorliegen, bevor die Behandlung beginnt. Die Kasse hat nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zwei Wochen Zeit, bei einer gutachterlichen Stellungnahme vier Wochen. Den Antrag bereitet häufig die verordnende Praxis mit dir vor. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf Schritt für Schritt, ersetzt aber keine persönliche Beratung durch Ärztin oder Kasse.
Wer stellt den Antrag?
Der Antrag besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil sind die ärztlichen Angaben mit Diagnose und Begründung. Der zweite Teil ist der Antrag auf Genehmigung bei deiner Krankenkasse. Die medizinischen Angaben stammen von der Ärztin oder dem Arzt. Frag direkt nach, wer welchen Teil übernimmt, damit nichts doppelt oder gar nicht eingereicht wird.
Auch wenn die Praxis den Antrag vorbereitet, lohnt es sich, den Stand selbst im Blick zu behalten. Notiere das Datum der Einreichung und den Namen der Person, mit der du gesprochen hast. Das hilft später, wenn Fragen auftauchen.
Warum kommt die Genehmigung vor der Behandlung?
Das Gesetz bindet die erste Verordnung an die Genehmigung. Ohne Zusage der Kasse musst du die Kosten möglicherweise selbst tragen. Wer schon begonnen hat, ohne dass eine Zusage vorliegt, sollte das mit der Kasse klären.
Die Genehmigung wird in der Regel schriftlich erteilt. Bewahre den Bescheid auf; er enthält die Entscheidung der Kasse und die Angaben, auf die sie sich bezieht. Auch bei einer Verlängerung kann eine neue Prüfung nötig sein, dazu gibt der Beitrag zu Folgeanträgen Auskunft.
Was gehört in die Begründung der Ärztin?
Die Begründung erklärt, warum eine Cannabis-Therapie für deine Erkrankung in Betracht kommt. Voraussetzung ist laut Bundesgesundheitsministerium eine schwerwiegende Erkrankung. Welche Angaben die Kasse im Einzelnen erwartet, steht in ihren Vorgaben; eine gesetzliche Liste gibt es nach unserer Prüfung nicht. Typischerweise geht es um diese Punkte:
- Diagnose und Schwere der Erkrankung
- Bisherige Behandlungen, Dauer und Ergebnisse
- Gründe, warum Alternativen nicht geeignet sind oder nicht ausreichen
- Geplante Dosierung, Form und Überprüfung des Behandlungserfolgs
- Hinweise auf Risiken und Kontrollen während der Therapie
Wenn Teile der Begründung fehlen, kann die Kasse nachfragen. Das kann das Verfahren verlängern. Wie du Lücken vermeidest, zeigt der Beitrag zur ärztlichen Begründung.
Schritt für Schritt zum Antrag
- Vereinbare einen Termin bei der Ärztin und kläre, ob eine Verordnung medizinisch infrage kommt.
- Sammle alle Unterlagen, etwa Befunde, Arztbriefe und die Liste früherer Behandlungen.
- Lass die Verordnung und die Begründung erstellen und prüfe beides auf Vollständigkeit.
- Reiche den Antrag bei deiner Krankenkasse ein, möglichst mit Nachweis über den Eingang.
- Beantworte Rückfragen der Kasse zügig und dokumentiere, was du geschickt hast.
- Lies den Bescheid vollständig, bevor du entscheidest, wie es weitergeht.
Eine Checkliste mit typischen Unterlagen findest du bei der Liste der Unterlagen.
Was tun, wenn die Kasse nachfragt?
Rückfragen sind normal und bedeuten nicht, dass der Antrag verloren ist. Antworte innerhalb der gesetzten Frist und halte dich an das, was die Kasse wirklich wissen will. Wenn du eine Frage nicht beantworten kannst, sprich mit der Praxis, bevor du etwas erfindest. Fehlende oder widersprüchliche Angaben kannst du so vermeiden.
Schick Antworten möglichst schriftlich und mit Kopien. So bleibt nachvollziehbar, was du wann geliefert hast. Dieselbe Sorgfalt lohnt sich bei allen weiteren Schreiben der Kasse.
Was steht im Bescheid?
Der Bescheid entscheidet über deinen Antrag. Er nennt das Ergebnis, eine Begründung und eine Rechtsbehelfsbelehrung. Die Rechtsbehelfsbelehrung erklärt, ob und wie du Widerspruch einlegen kannst und welche Frist dafür gilt. Achte auf diese Frist: Sie beginnt in der Regel mit dem Zugang des Bescheids.
Wenn der Bescheid eine Ablehnung enthält, lies den Beitrag zum Widerspruch gegen die Kasse. Dort findest du den Ablauf und typische Fehler. Gegen eine Ablehnung kannst du vorgehen.
Welche Fristen spielen eine Rolle?
Nach Angaben der KBV hat die Krankenkasse für die Bearbeitung zwei Wochen Zeit, bei Erfordernis einer gutachterlichen Stellungnahme vier Wochen. Für Cannabisverordnungen in der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung nennt die KBV eine verkürzte Frist von drei Tagen. Wie sich Nachforderungen auf den Fristlauf auswirken, erfährst du bei der Kasse.
Notiere deshalb das Datum der Einreichung und das Datum jeder Nachreichung. Wenn die Kasse länger schweigt als erwartet, frag schriftlich nach dem Stand. Eine solche Nachfrage ist üblich und dokumentiert, dass du deine Mitwirkung erfüllt hast.
Was gilt bei dringendem Bedarf?
Wenn deine Beschwerden keinen Aufschub zulassen, sprich die Dringlichkeit offen an, sowohl in der Praxis als auch bei der Kasse. Die Ärztin kann in der Begründung darlegen, warum eine rasche Entscheidung nötig ist. Eine Zusage garantiert das nicht.
Wenn die Kasse nicht rechtzeitig antwortet oder die Entscheidung dir unverständlich erscheint, kannst du dich an eine Patientenberatung wenden, etwa die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, oder an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Sozialrecht.
Was du jetzt tun kannst
Frag bei deiner Praxis nach dem Stand deines Antrags und lass dir sagen, was noch fehlt. Notiere dir Datum, Ansprechpersonen und Nummern der Vorgänge. Wenn du schon einen Bescheid hast, prüfe ihn auf Frist und Adressat. Weitere Informationen zu medizinischen Fragen bietet die Themenseite Medizinalcannabis.
Die Regeln zur Verschreibung und zur Abgabe findest du in § 3 MedCanG, die zur Genehmigung in § 31 Abs. 6 SGB V. Laut KBV sind getrocknete Cannabisblüten seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig; klär bei Praxis und Kasse, was für dein Präparat gilt. Eine persönliche Beratung zu Kostenfragen geben die Krankenkasse selbst und unabhängige Patientenberatungen.
Häufige Fragen
Muss die Krankenkasse vor der Behandlung zustimmen?
Bei der ersten Verordnung für gesetzlich Versicherte ja (§ 31 Abs. 6 SGB V). Eine Genehmigung sollte vorliegen, bevor die Behandlung beginnt. Ohne Zusage musst du die Kosten möglicherweise selbst tragen. Klär deshalb mit der Kasse, welches Präparat und welche Menge genehmigt sind, und bewahre den schriftlichen Bescheid auf.
Wer stellt den Antrag bei der Krankenkasse?
Häufig bereitet die verordnende Ärztin den Antrag gemeinsam mit dir vor. Die medizinische Begründung stammt von der Ärztin. Frag vorher nach, wer welchen Teil übernimmt, damit nichts fehlt.