Medizinalcannabis · MedCanG und Rechtsrahmen

Was zählt rechtlich als Medizinalcannabis?

Häufige Fragen

Was gilt rechtlich als Medizinalcannabis?

Nach § 2 Nr. 1 MedCanG sind das Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile aus einem Anbau unter staatlicher Kontrolle zu medizinischen Zwecken, dazu Delta-9-Tetrahydrocannabinol einschließlich Dronabinol und Zubereitungen dieser Stoffe. Verschrieben wird nach § 3 Abs. 1, abgegeben nach § 3 Abs. 2 in der Apotheke.

Ist Cannabis aus dem Handel Medizinalcannabis?

Nicht automatisch. An Endverbraucher darf Cannabis zu medizinischen Zwecken nur eine Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung abgeben. Für Cannabis aus Eigenanbau oder Anbauvereinigungen gilt das KCanG.

Welche Produktform bekomme ich?

Das entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt im Einzelfall. Bei Unklarheiten zum Rezept fragst du vor der Einnahme in der Apotheke nach.

Quellen

  1. MedCanG, Gesamttext (gesetze-im-internet.de)
  2. MedCanG § 3 Abgabe und Verschreibung (gesetze-im-internet.de)
  3. ABDA, Medizinisches Cannabis (abda.de)
  4. SGB V § 31 (gesetze-im-internet.de)
  5. BfArM, Medizinisches Cannabis (bfarm.de)

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