Welche Behörden kontrollieren die Einhaltung des KCanG?
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) verteilt Aufgaben auf mehrere Stellen. Für die Erlaubnis einer Anbauvereinigung und für ihre Überwachung sind die Behörden des Landes zuständig, in dem die Vereinigung ihren Sitz hat (§ 33 Abs. 1 KCanG). Welche Behörde das konkret ist, bestimmen die Landesregierungen durch Rechtsverordnung (§ 33 Abs. 3 KCanG). Dieser Ratgeber erklärt die Zuständigkeiten, zeigt, was der Antrag enthalten muss, und sagt dir, wo du konkrete Auskünfte bekommst.
Wer erteilt die Erlaubnis?
Gemeinschaftlicher Anbau und die Weitergabe an Mitglieder brauchen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 11 Abs. 1 KCanG). Zuständig sind die Behörden des Landes, in dem die Anbauvereinigung ihren Sitz hat. Liegen Sitz und Teile des befriedeten Besitztums in verschiedenen Ländern, kann unter Voraussetzungen eine länderübergreifende Erlaubnis erteilt werden (§ 33 Abs. 1 KCanG). Welche Stelle in deinem Bundesland zuständig ist, regelt die Landesregierung (§ 33 Abs. 3 KCanG). Du erfährst es bei der Landesverwaltung oder der Kommune.
Ein Beispiel ist Niedersachsen. Auf dem Cannabis Portal der Landwirtschaftskammer Niedersachsen finden sich laut deren Seite Informationen zu Erlaubniserteilung, Betrieb und Kontrollen der Anbauvereinigungen sowie der Antrag auf Erlaubniserteilung, dazu FAQ und eine Checkliste. Lies vor der Antragstellung die FAQ dort durch.
Weitere Informationen zu den offiziellen Stellen findest du im Ratgeber Wo finde ich offizielle Informationen zum KCanG?.
Was der Antrag enthalten muss
Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch zu stellen. Er muss in deutscher Sprache verfasst sein, und das Gesetz listet die Angaben und Nachweise auf, die er enthalten muss (§ 11 Abs. 4 KCanG). Wer einen Verein gründen möchte, sollte diese Liste früh durchgehen.
Die Anbauvereinigung selbst ist eingetragen als nicht wirtschaftlicher Verein oder als eingetragene Genossenschaft (§ 1 Nr. 13 KCanG). Diese Rechtsform gehört deshalb zu den Grundlagen, die im Antrag stehen. Eine Erlaubnis kann außerdem an der Lage scheitern: Liegt der Eingangsbereich im Umkreis von 200 Metern um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätze, wird die Erlaubnis versagt (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KCanG).
Vor der Gründung solltest du deshalb prüfen, wo das befriedete Besitztum liegen soll. Mehr zu den Schritten vor der Erlaubnis erklärt der Ratgeber Wann braucht man überhaupt eine behördliche Erlaubnis?.
Die Pflichten der Vereine: Wer achtet auf den Jugendschutz?
Die Vereine selbst tragen Verantwortung für den Jugend- und Gesundheitsschutz. Anbauvereinigungen sind verpflichtet, zu einem umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz beizutragen (§ 23 Abs. 4 KCanG). Dazu ernennt der Vorstand ein Mitglied als Präventionsbeauftragten. Außerdem hat jede Anbauvereinigung ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept zu erstellen (§ 23 Abs. 6 KCanG).
Die Einhaltung überwacht die zuständige Behörde. Sie nimmt im befriedeten Besitztum regelmäßig Stichproben und kontrolliert vor Ort, ob die Vorgaben des Gesetzes eingehalten werden, insbesondere für den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz. Die Kontrollen sollen bei jeder Anbauvereinigung regelmäßig und darüber hinaus anlassbezogen stattfinden (§ 27 Abs. 1 KCanG). Vereine, ihre Beschäftigten und ihre Mitglieder müssen diese Maßnahmen dulden (§ 29 Abs. 1 KCanG).
Für Mitglieder heißt das: Frag im Verein nach dem Präventionsbeauftragten und nach dem Konzept.
Wer im Alltag kontrolliert
Im öffentlichen Raum gelten die Konsumverbote für alle. Die Polizei erforscht Ordnungswidrigkeiten nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 53 Abs. 1 OWiG). Verfolgt und geahndet werden sie von der Verwaltungsbehörde (§ 35 OWiG). Was bei einer Kontrolle passieren kann und wie du dich verhältst, erklärt der Ratgeber Was ist bei einer Polizeikontrolle wegen Cannabis zu beachten?.
Im Straßenverkehr gilt der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Bei Verstößen droht ein Bußgeld, und in der Regel ist auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG). Welche Stelle ein Bußgeld verfolgt, zeigt dir der Ratgeber Wer verfolgt Bußgelder für Cannabisverstöße?.
Wo du verlässliche Auskunft bekommst
Für Fragen zu Gesetz und Zuständigkeiten lohnt sich der Blick auf die Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Dort beantwortet das Ministerium Fragen zum Cannabisgesetz. Für die Erlaubnis eines konkreten Vereins brauchst du die zuständige Landesbehörde. Für Fragen zu deinem Verein oder deiner Lage im Einzelfall hilft zusätzlich eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.
- Gesetzestext: Die Paragrafen 11, 12 und 23 zeigen die zentralen Pflichten.
- Landesverwaltung oder Kommune: Hier erfährst du, wer in deinem Bundesland zuständig ist.
- Beratungsstellen: Sie geben Orientierung, wenn du noch unsicher bist, was du wissen musst.
Eine Übersicht zum Gesetz gibt dir der Ratgeber Was ist mit dem Konsumcannabisgesetz erlaubt und was verboten?. Wenn du dich für die Gründung eines Vereins interessierst, lohnt sich zusätzlich der Themenbereich Anbauvereinigungen und Clubs.
Häufige Fragen
Wer erteilt die Erlaubnis für einen Cannabis Social Club?
Nach § 11 Abs. 1 KCanG braucht eine Anbauvereinigung eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Zuständig sind die Behörden des Landes, in dem die Vereinigung ihren Sitz hat (§ 33 KCanG). Welche Stelle das ist, erfährst du bei der Landesverwaltung oder der Kommune. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch zu stellen und muss die Angaben und Nachweise nach § 11 Abs. 4 KCanG enthalten.
Wer achtet darauf, dass Vereine ihre Pflichten einhalten?
Anbauvereinigungen müssen einen Präventionsbeauftragten benennen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen (§ 23 Abs. 4 und 6 KCanG). Die zuständige Behörde nimmt regelmäßig Stichproben und kontrolliert vor Ort (§ 27 Abs. 1 KCanG). Für Fragen zu einem bestimmten Verein hilft zudem dessen Vorstand weiter.