Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Welche Behörden kontrollieren die Einhaltung des KCanG?

Häufige Fragen

Wer erteilt die Erlaubnis für einen Cannabis Social Club?

Nach § 11 Abs. 1 KCanG braucht eine Anbauvereinigung eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Zuständig sind die Behörden des Landes, in dem die Vereinigung ihren Sitz hat (§ 33 KCanG). Welche Stelle das ist, erfährst du bei der Landesverwaltung oder der Kommune. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch zu stellen und muss die Angaben und Nachweise nach § 11 Abs. 4 KCanG enthalten.

Wer achtet darauf, dass Vereine ihre Pflichten einhalten?

Anbauvereinigungen müssen einen Präventionsbeauftragten benennen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen (§ 23 Abs. 4 und 6 KCanG). Die zuständige Behörde nimmt regelmäßig Stichproben und kontrolliert vor Ort (§ 27 Abs. 1 KCanG). Für Fragen zu einem bestimmten Verein hilft zudem dessen Vorstand weiter.

Quellen

  1. KCanG § 11, Erlaubnis
  2. KCanG § 12, Versagung der Erlaubnis
  3. KCanG § 23, Anbauvereinigungen
  4. Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Cannabis
  5. Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Cannabisgesetz
  6. KCanG § 1
  7. KCanG § 27
  8. KCanG § 29
  9. KCanG § 33
  10. StVG § 24a
  11. StVG § 25
  12. OWiG § 35
  13. OWiG § 53

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