Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Wann braucht man überhaupt eine behördliche Erlaubnis?

Häufige Fragen

Brauche ich eine Erlaubnis, um in einer Gruppe Cannabis anzubauen?

Für den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe an Mitglieder verlangt das Konsumcannabisgesetz nach § 11 Abs. 1 eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Der Anbau muss dabei von Mitgliedern gemeinschaftlich getragen werden. Wer das plant, klärt vorab die Anforderungen bei der Behörde.

Welche Angaben braucht der Antrag auf Erlaubnis?

Der Antrag muss die Angaben und Nachweise enthalten, die § 11 Abs. 4 KCanG in deutscher Sprache verlangt. Unabhängig davon müssen Anbauvereinigungen nach § 23 Abs. 6 ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen. Die genaue Liste liest du im Gesetz nach und klärst offene Punkte bei der Behörde.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 11 (Erlaubnis)
  2. Konsumcannabisgesetz § 1 (Begriffe)
  3. Konsumcannabisgesetz § 17 (Anbau)
  4. Konsumcannabisgesetz § 23 (Pflichten der Anbauvereinigungen)
  5. Konsumcannabisgesetz § 3 (Besitz)
  6. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  7. KCanG § 16 Mitgliedschaft
  8. KCanG § 33 Zuständigkeiten
  9. KCanG § 34 Strafvorschriften
  10. Sucht & Drogen Hotline

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