Recht und Gesetz · Strafen und Bußgelder

Wer verfolgt Bußgelder für Cannabisverstöße?

Häufige Fragen

Wer verfolgt Cannabis-Bußgelder?

Für Ordnungswidrigkeiten ist die Verwaltungsbehörde zuständig (§ 35 OWiG). Welche Behörde das ist, bestimmt das Landesrecht (§ 36 OWiG, § 33 Abs. 3 KCanG). Die Polizei erforscht den Verstoß und übersendet die Akten an die Behörde. Im Zweifel hilft eine Rückfrage bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat.

Wann übernimmt die Staatsanwaltschaft?

Bei einer Straftat führt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren und erhebt die Anklage (§ 152 StPO). Das Gericht verhandelt und entscheidet über die Strafe. Die Weitergabe von Cannabis ist nach § 34 KCanG strafbar.

Kann sich die Zuständigkeit im Laufe eines Verfahrens ändern?

Ja. Bestehen im Bußgeldverfahren Anhaltspunkte für eine Straftat, gibt die Verwaltungsbehörde die Sache an die Staatsanwaltschaft ab (§ 41 OWiG). Deshalb solltest du jedes Schreiben genau prüfen und auf Absender und Bezeichnung achten.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: OWiG § 35
  2. Gesetze im Internet: OWiG § 36
  3. Gesetze im Internet: OWiG § 37
  4. Gesetze im Internet: OWiG § 41
  5. Gesetze im Internet: OWiG § 53
  6. Gesetze im Internet: OWiG § 67
  7. Gesetze im Internet: KCanG § 33
  8. Gesetze im Internet: KCanG § 34
  9. Gesetze im Internet: StPO § 152
  10. Gesetze im Internet: StPO § 163
  11. Gesetze im Internet: StPO § 410
  12. Gesetze im Internet: StVG § 24a

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