Wer verfolgt Bußgelder für Cannabisverstöße?
Wer einen Cannabisverstoß begeht, hat es mit mehreren Stellen zu tun. Die Polizei erforscht den Vorgang, bei einer Ordnungswidrigkeit setzt eine Verwaltungsbehörde das Bußgeld fest, und bei einer Straftat übernehmen Staatsanwaltschaft und Gericht. Welche Behörde im Land für Bußgelder nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) zuständig ist, regelt das Landesrecht. Dieser Artikel erklärt, wer wofür zuständig ist und wie du die richtige Stelle findest.
Die Polizei erforscht den Sachverhalt
In den meisten Fällen beginnt alles mit einer Kontrolle oder einer Anzeige. Die Polizei hat Ordnungswidrigkeiten nach pflichtgemäßem Ermessen zu erforschen (§ 53 Abs. 1 OWiG) und Straftaten zu erforschen (§ 163 Abs. 1 StPO). Ihre Akten übersendet sie bei Ordnungswidrigkeiten an die Verwaltungsbehörde, bei Straftaten an die Staatsanwaltschaft (§ 53 Abs. 1 OWiG, § 163 Abs. 2 StPO). Sie entscheidet nicht selbst über das Bußgeld oder die Strafe.
Auch im Straßenverkehr ist die Polizei oft die erste Stelle. Wird ein Verstoß nach § 24a StVG festgestellt, nimmt sie die Angaben auf und gibt den Vorgang an die zuständige Behörde weiter.
Die Bußgeldbehörde
Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist die Verwaltungsbehörde zuständig (§ 35 OWiG). Sie prüft den Vorgang, hört die betroffene Person gegebenenfalls an und erlässt einen Bußgeldbescheid. Sachlich zuständig ist die Behörde, die das Gesetz bestimmt. Fehlt eine solche Bestimmung, ist es die fachlich zuständige oberste Landesbehörde, und die Landesregierung kann die Zuständigkeit per Rechtsverordnung auf eine andere Stelle übertragen (§ 36 OWiG). Das KCanG ermächtigt die Landesregierungen ausdrücklich, die zuständigen Behörden im Sinne des Gesetzes durch Rechtsverordnung zu bestimmen (§ 33 Abs. 3 KCanG). Deshalb ist die Zuständigkeit in jedem Land anders organisiert. Wer den richtigen Ansprechpartner sucht, fragt bei der Stelle nach, die den Bescheid erlassen hat, oder beim zuständigen Landesministerium.
Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk die Ordnungswidrigkeit begangen oder entdeckt wurde oder in deren Bezirk der Betroffene bei Einleitung des Verfahrens wohnt (§ 37 Abs. 1 OWiG). Ein Verstoß auf der Durchreise kann also bei einer Behörde in einem anderen Land bearbeitet werden. Die Erlaubnis für eine Anbauvereinigung erteilt die zuständige Behörde des Landes, in dem der Verein seinen Sitz hat (§ 11 Abs. 1, § 33 Abs. 1 KCanG).
Staatsanwaltschaft und Gericht
Bei einer Straftat läuft das Verfahren anders. Die Staatsanwaltschaft ist zur Erhebung der öffentlichen Klage berufen und muss bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten wegen aller verfolgbaren Straftaten einschreiten (§ 152 StPO). Das Gericht verhandelt und entscheidet über die Strafe. Die Strafdrohung für das Abgeben und Weitergeben von Cannabis liegt nach § 34 KCanG bei Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Der Wechsel von der Bußgeldbehörde zur Staatsanwaltschaft ist gesetzlich vorgesehen. Die Verwaltungsbehörde gibt die Sache an die Staatsanwaltschaft ab, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass die Tat eine Straftat ist. Sieht die Staatsanwaltschaft davon ab, ein Strafverfahren einzuleiten, gibt sie die Sache an die Verwaltungsbehörde zurück (§ 41 OWiG). Das kann im Laufe eines Verfahrens geschehen. Deshalb ist es wichtig, auf jedes Schreiben genau zu achten.
Wie du die richtige Stelle findest
- Lies das Schreiben und prüfe, welche Behörde als Absender genannt ist.
- Achte auf die Bezeichnung des Vorgangs: Bußgeldbescheid oder Anklage beziehungsweise Strafbefehl.
- Frag im Zweifel bei der angegebenen Stelle nach, wer den Vorgang bearbeitet.
Eine Übersicht zu den Katalogen der Länder findest du im Artikel Wo finde ich den Bußgeldkatalog meines Bundeslandes?. Die Höhe möglicher Bußgelder behandelt der Artikel Wie hoch ist das Bußgeld bei Cannabisverstößen?.
Warum die Zuständigkeit für dich wichtig ist
Die zuständige Stelle bestimmt, welche Rechte und Fristen gelten. Gegen einen Bußgeldbescheid kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde Einspruch einlegen, die den Bescheid erlassen hat (§ 67 Abs. 1 OWiG). Gegen einen Strafbefehl ist der Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim Gericht einzulegen, das ihn erlassen hat (§ 410 Abs. 1 StPO). Wer die Zuständigkeit falsch einschätzt, verpasst leicht einen Termin. Deshalb lohnt sich ein Blick auf den Absender und die Bezeichnung des Schreibens. Wenn du unsicher bist, holst du dir Rat, bevor du reagierst.
Verfahren mit mehreren Stellen
Manchmal sind an einem Vorgang mehrere Stellen beteiligt. Ein Verkehrsverstoß kann etwa die Bußgeldbehörde und, bei Verdacht auf eine Straftat, die Staatsanwaltschaft beschäftigen. Behörden geben Vorgänge untereinander weiter, und dadurch kann sich der Absender im Lauf des Verfahrens ändern. Hebe deshalb alle Schreiben auf, auch die Weiterleitungen, damit du den Verlauf nachvollziehen kannst.
Prävention: Verstöße vermeiden
Die sicherste Art, mit Behörden nichts zu tun zu haben, ist, Verstöße zu vermeiden. Dazu gehört, die Besitzgrenzen zu kennen und im Straßenverkehr auf Cannabis zu verzichten. Wer merkt, dass er den Konsum nicht mehr steuern kann, findet Unterstützung bei einer Suchtberatung oder bei der Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031.
Was du als Nächstes tun kannst
Wenn ein Schreiben eingeht, notiere die Stelle, das Datum und die Frist. Bewahre alle Unterlagen zusammen auf. Mehr zu den Schritten nach einer Kontrolle findet sich im Artikel Was passiert nach einer Anzeige wegen Cannabis?. Eine Übersicht zu allen Themen rund um Recht und Gesetz bietet Recht und Gesetz.
Häufige Fragen
Wer verfolgt Cannabis-Bußgelder?
Für Ordnungswidrigkeiten ist die Verwaltungsbehörde zuständig (§ 35 OWiG). Welche Behörde das ist, bestimmt das Landesrecht (§ 36 OWiG, § 33 Abs. 3 KCanG). Die Polizei erforscht den Verstoß und übersendet die Akten an die Behörde. Im Zweifel hilft eine Rückfrage bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat.
Wann übernimmt die Staatsanwaltschaft?
Bei einer Straftat führt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren und erhebt die Anklage (§ 152 StPO). Das Gericht verhandelt und entscheidet über die Strafe. Die Weitergabe von Cannabis ist nach § 34 KCanG strafbar.
Kann sich die Zuständigkeit im Laufe eines Verfahrens ändern?
Ja. Bestehen im Bußgeldverfahren Anhaltspunkte für eine Straftat, gibt die Verwaltungsbehörde die Sache an die Staatsanwaltschaft ab (§ 41 OWiG). Deshalb solltest du jedes Schreiben genau prüfen und auf Absender und Bezeichnung achten.
Quellen
- Gesetze im Internet: OWiG § 35
- Gesetze im Internet: OWiG § 36
- Gesetze im Internet: OWiG § 37
- Gesetze im Internet: OWiG § 41
- Gesetze im Internet: OWiG § 53
- Gesetze im Internet: OWiG § 67
- Gesetze im Internet: KCanG § 33
- Gesetze im Internet: KCanG § 34
- Gesetze im Internet: StPO § 152
- Gesetze im Internet: StPO § 163
- Gesetze im Internet: StPO § 410
- Gesetze im Internet: StVG § 24a