Recht und Gesetz · Strafen und Bußgelder

Was ist bei einer Polizeikontrolle wegen Cannabis zu beachten?

Häufige Fragen

Wie viel Cannabis darf ich bei einer Polizeikontrolle dabeihaben?

Unterwegs sind für Personen ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm erlaubt (§ 3 Abs. 1 KCanG). Mehr als 25 bis 30 Gramm sind eine Ordnungswidrigkeit, mehr als 30 Gramm außerhalb des Wohnsitzes eine Straftat (§ 36 Abs. 1 Nr. 1, § 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG). Am Wohnsitz sind insgesamt bis zu 50 Gramm erlaubt (§ 3 Abs. 2 KCanG).

Muss ich bei der Polizei etwas zur Sache sagen?

Nein. Beschuldigten steht es nach § 136 Abs. 1 StPO frei, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Sie können vor der ersten Vernehmung eine Verteidigerin oder einen Verteidiger befragen.

Ab welchem THC-Wert im Blut wird es im Straßenverkehr relevant?

Nach § 24a Abs. 1a StVG liegt der Grenzwert bei 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum. Bei einer Geldbuße ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG). Die Mischung mit Alkohol ist nach § 24a Abs. 2a StVG ein eigener Verstoß.

Quellen

  1. KCanG § 3, Besitz
  2. KCanG § 9, Eigenanbau
  3. KCanG § 34, Strafvorschriften
  4. KCanG § 36, Bußgeldvorschriften
  5. KCanG § 37, Einziehung
  6. StVG § 24a, Alkohol und berauschende Mittel
  7. StVG § 25, Fahrverbot
  8. StPO § 136, Erste Vernehmung
  9. OWiG § 67, Einspruch

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