Was ist bei einer Polizeikontrolle wegen Cannabis zu beachten?
Bei einer Polizeikontrolle wegen Cannabis helfen vor allem zwei Dinge: Ruhe bewahren und die Regeln kennen. Ob du Cannabis bei dir haben darfst, richtet sich nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG), vor allem nach § 3. Dieser Ratgeber erklärt, welche Mengen gelten, was bei einer Überschreitung droht, was im Straßenverkehr zählt und wo du Rat bekommst. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Welche Mengen gelten bei einer Kontrolle?
Als Grundregel ist Personen ab 18 Jahren der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt (§ 3 Abs. 1 KCanG). Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 Gramm erlaubt, außerdem bis zu drei lebende Pflanzen (§ 3 Abs. 2 KCanG). Insgesamt darf die besessene Menge 50 Gramm nicht übersteigen. Alle Angaben gelten für das Gewicht nach dem Trocknen. Unterwegs, also außerhalb von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt, bleibt es bei 25 Gramm.
| Situation | Grenze | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Besitz unterwegs | bis 25 Gramm erlaubt; mehr als 25 bis 30 Gramm Ordnungswidrigkeit; mehr als 30 Gramm Straftat | § 3 Abs. 1, § 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KCanG |
| Besitz am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, insgesamt | bis 50 Gramm erlaubt; mehr als 50 bis 60 Gramm Ordnungswidrigkeit; mehr als 60 Gramm Straftat | § 3 Abs. 2, § 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b KCanG |
| Eigenanbau am Wohnsitz | höchstens drei Pflanzen gleichzeitig | § 9 Abs. 1 KCanG |
| THC im Straßenverkehr | 3,5 ng/ml oder mehr im Blutserum | § 24a Abs. 1a StVG |
Die Grenze von 50 Gramm gilt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Wer zu Besuch ist oder Cannabis auf Reisen mitnimmt, sollte deshalb nicht mit der höheren Grenze rechnen. Mehr zu den einzelnen Grenzen steht im Ratgeber Wie viel Cannabis darf ich besitzen?.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Jana ist 19 Jahre alt und wohnt in Göttingen. Sie hat 28 Gramm Blüten in einer Dose und fährt damit zu Freunden in die Stadt. Außerhalb ihres Wohnsitzes gilt für sie die Grenze von 25 Gramm. Die drei Gramm darüber sind nicht mehr erlaubt, auch wenn sie nichts davon weitergeben will. Bei einer Menge von mehr als 25 bis 30 Gramm außerhalb des Wohnsitzes liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KCanG). Hätte sie mehr als 30 Gramm dabei, wäre es eine Straftat. Das Beispiel zeigt, dass der Ort zählt, nicht nur die Gesamtmenge.
Was passiert bei einer Kontrolle?
Kontrollen finden im Straßenverkehr und im öffentlichen Raum statt. Dabei wird häufig nach deinen Personalien gefragt und danach, was du bei dir trägst. Du darfst nachfragen, was dir konkret vorgeworfen wird und welche Maßnahme gerade läuft. Bleib höflich und sachlich. Diskussionen über die Rechtslage am Straßenrand bringen selten etwas.
Wird gegen dich als Beschuldigte oder Beschuldigter ermittelt, wirst du darauf hingewiesen, dass es dir freisteht, dich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (§ 136 Abs. 1 StPO). Du kannst vor der ersten Vernehmung eine Verteidigerin oder einen Verteidiger befragen. Cannabis, das über die erlaubte Menge hinausgeht, kann eingezogen werden (§ 37 KCanG).
Notiere dir direkt danach Uhrzeit, Ort, die Namen der beteiligten Personen und die Maßnahmen, die getroffen wurden. Solche Notizen helfen einer Anwältin oder einem Anwalt bei der Einordnung.
Autofahren nach Cannabiskonsum: der THC-Grenzwert
Im Straßenverkehr gilt eine eigene Grenze. Nach § 24a Abs. 1a StVG ist ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum hat. Eine berauschende Wirkung liegt nach § 24a Abs. 2 StVG vor, wenn eine Substanz aus der Anlage zum Gesetz im Blutserum nachgewiesen wird. Welche Substanzen dort genannt sind, steht im Gesetz selbst.
Wer Cannabis und Alkohol kombiniert, begeht nach § 24a Abs. 2a StVG einen eigenen Verstoß. Für diesen Tatbestand gilt ein höherer Bußgeldrahmen als für den einfachen THC-Verstoß (§ 24a Abs. 3 StVG).
Bei einer Geldbuße nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG). Eine Ausnahme gibt es bei einem ärztlich verschriebenen Arzneimittel, wenn es für einen konkreten Krankheitsfall verschrieben wurde und der Nachweis aus seiner bestimmungsgemäßen Einnahme herrührt (§ 24a Abs. 4 StVG). Ob die Ausnahme auf dich zutrifft, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.
Was du nach der Kontrolle tun kannst
- Notiere Datum, Uhrzeit, Ort und die Namen der beteiligten Beamtinnen und Beamten, solange die Erinnerung frisch ist.
- Bewahre alle Schreiben auf und lies sie in Ruhe, bevor du reagierst. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden (§ 67 OWiG).
- Bei einem Bußgeldbescheid, einer Anzeige oder einem möglichen Fahrverbot holst du dir früh Rat bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Verkehrs- oder Strafrecht. Mehr dazu: Wann sollte man bei einer Anzeige einen Anwalt nehmen?
- Wenn du dir Sorgen um deinen Konsum machst, sprich mit einer Suchtberatungsstelle. Dort geht es um deine Situation und um keine Anzeige.
Vorbeugen: Menge und Fahrt im Blick behalten
Die sicherste Strategie ist, nur so viel mitzuführen, wie du an diesem Tag brauchst. Wiege die Menge vorher ab, denn Schätzen ist ungenau. Im Straßenverkehr hilft eine klare Regel: Wer nach dem Konsum fährt, riskiert nach § 24a StVG eine Geldbuße, und ein Fahrverbot ist dann der Regelfall. Plane deine Wege so, dass du nach dem Konsum nicht ans Steuer musst. Ein Fahrrad, der Bus oder eine Fahrgemeinschaft nehmen dir die Entscheidung ab. Mehr dazu im Bereich Straßenverkehr.
Wo du Rat und Hilfe bekommst
Für Fragen zu Mengen, Verkehr und Verfahren ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrs- oder Strafrecht die richtige Anlaufstelle. Wenn du wissen willst, wie es nach einem Verstoß weitergeht, hilft der Beitrag Was tun, wenn man gegen das KCanG verstoßen hat?. Suchtberatungsstellen beraten zu Konsum und Sorgen im Umfeld und verweisen dich weiter, wenn eine Anwältin oder ein Arzt besser passt. Du musst nicht warten, bis etwas passiert ist.
Häufige Fragen
Wie viel Cannabis darf ich bei einer Polizeikontrolle dabeihaben?
Unterwegs sind für Personen ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm erlaubt (§ 3 Abs. 1 KCanG). Mehr als 25 bis 30 Gramm sind eine Ordnungswidrigkeit, mehr als 30 Gramm außerhalb des Wohnsitzes eine Straftat (§ 36 Abs. 1 Nr. 1, § 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG). Am Wohnsitz sind insgesamt bis zu 50 Gramm erlaubt (§ 3 Abs. 2 KCanG).
Muss ich bei der Polizei etwas zur Sache sagen?
Nein. Beschuldigten steht es nach § 136 Abs. 1 StPO frei, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Sie können vor der ersten Vernehmung eine Verteidigerin oder einen Verteidiger befragen.
Ab welchem THC-Wert im Blut wird es im Straßenverkehr relevant?
Nach § 24a Abs. 1a StVG liegt der Grenzwert bei 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum. Bei einer Geldbuße ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG). Die Mischung mit Alkohol ist nach § 24a Abs. 2a StVG ein eigener Verstoß.