Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Welche Regeln gelten für Heranwachsende von 18 bis 20?

Häufige Fragen

Wer gilt als Heranwachsender im Cannabisrecht?

Heranwachsende sind nach § 1 Nr. 20 KCanG Personen, die das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben. Beim Besitz und beim Eigenanbau gelten ab 18 Jahren die Grenzen für Erwachsene. Bei der Weitergabe in einer Anbauvereinigung gilt für Heranwachsende eine Monatsgrenze von 30 Gramm und ein THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent (§ 19 Abs. 3 KCanG).

Wie viel Cannabis dürfen Heranwachsende über einen Verein erhalten?

Heranwachsende dürfen über eine Anbauvereinigung höchstens 25 Gramm pro Tag und 30 Gramm pro Kalendermonat erhalten (§ 19 Abs. 3 KCanG). Der THC-Gehalt darf 10 Prozent nicht überschreiten. Mitglieder ab 21 Jahren erhalten höchstens 50 Gramm pro Monat. Mitglied werden kann man ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (§ 16 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 19, Weitergabe in Anbauvereinigungen
  2. KCanG § 3, Besitz
  3. KCanG § 16, Mitglieder
  4. KCanG § 34, Strafvorschriften
  5. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  6. KCanG § 1
  7. KCanG § 5
  8. KCanG § 9
  9. KCanG § 23

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