Recht und Gesetz · Strafen und Bußgelder

Wie hoch ist die Strafe für die Weitergabe an Minderjährige?

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Strafe bei einer Weitergabe an Minderjährige?

Der Grundtatbestand nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Gibt eine Person über 21 Jahren Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen weiter, liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall vor, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Bei gewerbsmäßigem Handeln droht Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren (§ 34 Abs. 4 Nr. 1 KCanG).

Ist die Strafe auch fällig, wenn die Weitergabe nur einmal passiert ist?

Der Tatbestand erfasst auch eine einzelne Weitergabe. Ob und in welcher Höhe eine Strafe verhängt wird, hängt vom Einzelfall ab und liegt beim Gericht. Bei einem Verdacht lohnt sich rechtlicher Rat, bevor du Angaben machst.

Gilt das auch, wenn ich nur einen Joint reiche?

Ja. Das Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 8 KCanG strafbar. Für Personen über 21 Jahre, die so Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen überlassen, gilt das Regelbeispiel des § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 KCanG.

Wer gilt als Jugendlicher?

Nach § 1 Abs. 2 JGG ist Jugendlicher, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist. Das KCanG nennt in § 34 selbst keine Altersgrenzen.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: KCanG § 34
  2. Gesetze im Internet: KCanG § 5
  3. Gesetze im Internet: KCanG § 7
  4. Gesetze im Internet: KCanG § 16
  5. Gesetze im Internet: KCanG § 23
  6. Gesetze im Internet: JGG § 1
  7. Gesetze im Internet: StPO § 136
  8. cannabispraevention.de: Gefahren für Jugendliche

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