Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Welche Orte sind für den Konsum komplett tabu?

Häufige Fragen

Wo ist Cannabiskonsum in Deutschland verboten?

Nach § 5 Abs. 2 KCanG ist öffentlicher Konsum in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, auf öffentlich zugänglichen Sportstätten und im befriedeten Besitztum von Anbauvereinigungen verboten. Jeweils gilt das auch in deren Sichtweite. Hinzu kommen Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.

Gilt das Verbot in Fußgängerzonen rund um die Uhr?

Nein. Nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 KCanG gilt das Verbot in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Außerhalb dieser Zeit greift diese Vorschrift nicht, andere Regeln können aber weiterhin gelten. Zu örtlichen Vorschriften gibt die Stadtverwaltung Auskunft.

Ist der Konsum vor einem Club erlaubt?

Das befriedete Besitztum einer Anbauvereinigung ist ein verbotener Ort, ebenso seine Sichtweite. Personen unter 18 Jahren dürfen das Gelände nicht betreten. Wer vor einem Club konsumiert, sollte deshalb davon ausgehen, dass das Verbot gilt.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 5 auf gesetze-im-internet.de
  2. Konsumcannabisgesetz § 23 auf gesetze-im-internet.de
  3. § 36 KCanG (Bußgeldvorschriften)

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