Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Was bedeutet gewöhnlicher Aufenthalt im KCanG?

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt?

Das Gesetz erklärt beide Begriffe in § 1 Nr. 16 und 17 KCanG. Wohnsitz ist der Ort, an dem du seit mindestens sechs Monaten eine Wohnung innehast, die du beibehalten und benutzen wirst. Gewöhnlicher Aufenthalt ist der Ort, an dem du nicht nur vorübergehend verweilst. Beide Begriffe können zusammenfallen, müssen es aber nicht.

Gilt die 50-Gramm-Regel auch an einem zweiten Wohnort?

Die Regel knüpft an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt. Ob ein zweiter Ort die Voraussetzungen aus § 1 Nr. 16 oder 17 KCanG erfüllt, hängt von Dauer und Umständen ab. Wer unsicher ist, klärt das vorab bei der zuständigen Stelle oder bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt.

Ab wann gilt ein Ort als gewöhnlicher Aufenthalt?

Bei einem zeitlich zusammenhängenden Aufenthalt von mindestens sechs Monaten an einem Ort sind die Umstände nach § 1 Nr. 17 KCanG anzunehmen. Kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Kürzere Aufenthalte bewertet die zuständige Stelle nach den Umständen.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 3 (Besitz)
  2. Konsumcannabisgesetz § 16 (Anbauvereinigungen)
  3. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  4. KCanG § 1
  5. KCanG § 9
  6. Sucht & Drogen Hotline

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