Darf man beim Urlaub im Ausland Cannabis mitnehmen?
Nein, Cannabis aus Deutschland ins Ausland mitzunehmen ist verboten. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) untersagt die Ein-, Aus- und Durchfuhr (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KCanG), und Verstöße sind mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht (§ 34 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KCanG). Im Ausland gilt zusätzlich das Recht des Landes, in dem du dich gerade aufhältst. Die Besitzgrenzen des KCanG beziehen sich auf den Besitz in Deutschland. Was am Reiseziel erlaubt ist, musst du vor der Reise prüfen. Eine verlässliche Auskunft bekommst du bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes und bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt, der sich mit Betäubungsmittelrecht auskennt.
Das Recht des Ziellandes zählt
Die Rechtslage unterscheidet sich von Land zu Land deutlich. Manche Länder dulden den Verkauf in bestimmten Geschäften, andere arbeiten mit eigenen Modellen und Bewilligungen, und wieder andere behandeln Cannabis wie ein Betäubungsmittel. Eine Regel aus Deutschland lässt sich deshalb nicht einfach auf ein anderes Land übertragen.
Die folgenden Beispiele zeigen die Spannweite. Sie stammen aus amtlichen Quellen und ersetzen keine Auskunft für dein konkretes Reiseland.
| Land | Was die Quelle festhält | Quelle |
|---|---|---|
| Niederlande | Coffeeshops verkaufen Cannabis unter Duldung (Gedoogbeleid). | rijksoverheid.nl |
| Schweiz | Das BAG bewilligt Pilotversuche mit Cannabis, wenn das Gesuch vollständig ist. | bag.admin.ch |
| Österreich | Die Cannabispflanze unterliegt dem Suchtmittelgesetz. Bei Straftaten, die ausschließlich dem eigenen persönlichen Gebrauch dienen, geht die Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde (§ 13 Abs. 2a). | ris.bka.gv.at |
| Kanada | Der Verkauf von Cannabis ist verboten, sofern das Gesetz ihn nicht erlaubt. | laws-lois.justice.gc.ca |
Prüfe bei jeder Quelle das Datum. Rechtslagen ändern sich, und eine Seite von gestern kann heute veraltet sein.
Duldung ist keine Erlaubnis
Ein häufiger Fehler lautet: Wenn Cannabis in einem Land in Geschäften verkauft wird, darf man es auch mitnehmen. Das folgt daraus nicht. Eine Duldung im Verkauf sagt noch nichts darüber, was du als Reisender bei dir haben darfst oder was bei der Rückkehr gilt.
Ebenso wichtig ist die Gegenrichtung. Die deutschen Regeln ersetzen die Regeln vor Ort nicht, und die Regeln vor Ort ersetzen nicht die deutschen Regeln für die Rückkehr. Beide Ebenen müssen gedanklich getrennt bleiben.
Was für die Rückkehr nach Deutschland gilt
Nach der Rückkehr gelten wieder die deutschen Regeln. Dazu gehört die Besitzgrenze von 25 Gramm für Personen ab 18 Jahren nach § 3 Abs. 1 KCanG. Die höhere Grenze von 50 Gramm für Blüten und Pflanzenmaterial gilt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1). Dazu kommen die Konsumverbote aus § 5.
Die Einfuhr nach Deutschland ist verboten (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 KCanG) und strafbar (§ 34 Abs. 1 Nr. 5 KCanG). Bring deshalb kein Cannabis über die Grenze. Bei Fragen zu einem konkreten Fall hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt mit Erfahrung im Betäubungsmittelrecht.
Im Urlaub Vorsicht bei Fahrt und Alkohol
Wer im Urlaub konsumiert und danach fährt, sollte die deutschen Regeln nicht vergessen, sobald er zurück ist. Im Straßenverkehr gilt in Deutschland § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Die Grenze für Alkohol liegt bei 0,5 Promille im Blut, für THC bei 3,5 ng/ml im Blutserum. Mischkonsum aus THC und Alkohol ist ein eigener Tatbestand (§ 24a Abs. 2a StVG). Bei einer Geldbuße ist nach § 25 Abs. 1 StVG in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.
Auch Mietwagen fallen unter diese Regeln, sobald du in Deutschland fährst. Wer in einem fremden Land eine Fahrt plant, sollte die Strecke und die Uhrzeit vorher festlegen, damit keine spontane Entscheidung nötig ist.
Checkliste vor der Reise
- Die Rechtslage des Ziellandes bei der Botschaft oder dem Konsulat erfragen.
- Die Auskunft prüfen: Welches Datum trägt die Quelle, und wer hat sie herausgegeben?
- Kein Cannabis über die Grenze bringen, denn Ein- und Ausfuhr sind verboten.
- Bei Unsicherheit nichts mitnehmen, was du nicht eindeutig klären konntest.
- Alkohol und Fahrt zusammen denken und eine Fahrt nach dem Konsum ausschließen.
Die letzte Frage wirkt banal, ist aber im Alltag wichtig. Wer sie vorher klärt, muss unterwegs nicht spontan entscheiden.
Gesundheit auf Reisen
Im Urlaub fallen Entscheidungen manchmal anders aus als zu Hause. Neue Umgebung, neue Menschen und Alkohol verändern das Verhalten. Das ist ein guter Grund, Konsum im Urlaub bewusst zu planen. Nach BIÖG wird ungefähr eine von acht Personen, die Cannabis konsumieren, abhängig. Außerdem kommen Psychosen bei Menschen, die kiffen, häufiger vor als bei Menschen, die nicht kiffen. Ein Blick auf die eigenen Gewohnheiten lohnt sich deshalb auch vor einer Reise.
Anlaufstellen
Für Auskünfte zur Rechtslage eines Ziellandes sind Botschaft und Konsulat die direkte Adresse. Bei Rechtsfragen zu Besitz, Einreise oder einer Anzeige gilt: Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen. Bei Sorgen um den eigenen Konsum erreichst du die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031.
Häufige Fragen
Darf ich Cannabis aus den Niederlanden mit nach Deutschland nehmen?
Nein. Die Einfuhr von Cannabis nach Deutschland ist verboten (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 KCanG) und strafbar (§ 34 Abs. 1 Nr. 5 KCanG). Die Duldung von Coffeeshops in den Niederlanden bedeutet nicht, dass Cannabis über die Grenze mitgenommen werden darf.
Gilt die deutsche Besitzgrenze im Ausland?
Die Besitzgrenzen des KCanG beziehen sich auf den Besitz in Deutschland. Im Ausland zählt das Recht des Landes, in dem du dich gerade aufhältst. Vor der Reise erfragst du die Rechtslage deshalb bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes.
Wo finde ich die aktuelle Rechtslage eines Landes?
Die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes kann Auskunft geben. Amtliche Gesetzessammlungen zeigen den Wortlaut. Prüfe bei jeder Quelle das Datum, denn Rechtslagen ändern sich. Für eine verbindliche Einschätzung im Einzelfall hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.