Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Darf man beim Urlaub im Ausland Cannabis mitnehmen?

Häufige Fragen

Darf ich Cannabis aus den Niederlanden mit nach Deutschland nehmen?

Nein. Die Einfuhr von Cannabis nach Deutschland ist verboten (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 KCanG) und strafbar (§ 34 Abs. 1 Nr. 5 KCanG). Die Duldung von Coffeeshops in den Niederlanden bedeutet nicht, dass Cannabis über die Grenze mitgenommen werden darf.

Gilt die deutsche Besitzgrenze im Ausland?

Die Besitzgrenzen des KCanG beziehen sich auf den Besitz in Deutschland. Im Ausland zählt das Recht des Landes, in dem du dich gerade aufhältst. Vor der Reise erfragst du die Rechtslage deshalb bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes.

Wo finde ich die aktuelle Rechtslage eines Landes?

Die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes kann Auskunft geben. Amtliche Gesetzessammlungen zeigen den Wortlaut. Prüfe bei jeder Quelle das Datum, denn Rechtslagen ändern sich. Für eine verbindliche Einschätzung im Einzelfall hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.

Quellen

  1. Rijksoverheid: Wietexperiment (Niederlande)
  2. Bundesamt für Gesundheit: Pilotversuche (Schweiz)
  3. RIS: Suchtmittelgesetz (Österreich)
  4. Justice Laws: Cannabis Act (Kanada)
  5. Konsumcannabisgesetz § 3 (gesetze-im-internet.de)
  6. § 2 KCanG (Umgang mit Cannabis)
  7. § 34 KCanG (Strafvorschriften)

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