Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Wie muss ich Cannabis vor Kindern sichern?

Häufige Fragen

Muss ich Cannabis zu Hause wegschließen?

Ja. § 10 KCanG verlangt, Cannabis und Vermehrungsmaterial am Wohnsitz durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen, besonders vor Kindern und Jugendlichen. Ein abschließbarer Behälter an einem Ort außerhalb der Reichweite von Kindern ist eine naheliegende Lösung. So verhinderst du Verwechslungen und Unfälle.

Was tue ich, wenn mein Kind Cannabis gegessen oder geraucht hat?

Bei gesundheitlichen Beschwerden holst du sofort ärztliche Hilfe. Bleib ruhig und beobachte das Kind, bis Hilfe da ist. Danach kannst du mit dem Kind sachlich sprechen. Für deine eigenen Sorgen erreichst du das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550.

An wen wende ich mich, wenn ich mir Sorgen um mein Kind mache?

Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer ist unter 0800 111 0 550 erreichbar. Die Website nummergegenkummer.de beschreibt das Angebot. Bei Sorgen um den eigenen Konsum hilft die Sucht und Drogen Hotline unter 01806 313031. Bei rechtlichen Fragen klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt die Lage im Einzelfall.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 5 (gesetze-im-internet.de)
  2. BIÖG: Empfehlungen für Eltern (cannabispraevention.de)
  3. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
  4. § 10 KCanG (Schutzmaßnahmen im privaten Raum)
  5. § 36 KCanG (Bußgeldvorschriften)

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