Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Für wen gilt das Konsumcannabisgesetz?

Häufige Fragen

Ab welchem Alter gilt das KCanG für mich?

Die Erlaubnis für Besitz und Eigenanbau beginnt nach § 3 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 KCanG mit 18 Jahren. Die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung ist ebenfalls ab 18 Jahren möglich (§ 16 Abs. 1 KCanG). Für Minderjährige gelten die Schutzregeln des Gesetzes, etwa das Konsumverbot in ihrer Gegenwart (§ 5 Abs. 1 KCanG). Bei Unsicherheit hilft eine Beratungsstelle.

Gilt das KCanG auch für Menschen, die nicht in Deutschland wohnen?

Ja, mit Unterschieden. Nach § 3 Abs. 1 KCanG ist der Besitz von bis zu 25 Gramm ab 18 Jahren erlaubt. Die höhere Grenze von 50 Gramm bei Blüten gilt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 KCanG). Eigenanbau und Mitgliedschaft setzen einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus. Bei Fragen zu deiner Lage hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.

Quellen

  1. KCanG § 3, Besitz
  2. KCanG § 5, Konsumverbote
  3. KCanG § 16, Mitglieder
  4. KCanG § 23, Anbauvereinigungen
  5. KCanG § 34, Strafvorschriften
  6. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  7. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht
  8. drugcom: Lexikon Cannabis
  9. KCanG § 1
  10. KCanG § 9
  11. KCanG § 19

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