Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Gilt die Mengenregel auch für Besucher ohne Wohnsitz in Deutschland?

Häufige Fragen

Darf ich als Tourist 50 Gramm Cannabis dabeihaben?

Die Grenze von 50 Gramm bei Blüten gilt nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 KCanG am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Für Besuchende bleibt es bei der Grundregel von 25 Gramm nach § 3 Abs. 1 KCanG. Wer darüber liegt, hat keinen erlaubten Besitz mehr; je nach Menge ist das eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat. Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.

Kann ich als Besucher einem Cannabis Social Club beitreten?

Die Mitgliedschaft setzt nach § 16 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 KCanG einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus. Eine Person darf außerdem nur Mitglied in einer Anbauvereinigung sein (§ 16 Abs. 2 Satz 2 KCanG). Frag die Vereinigung vorab nach den Voraussetzungen, bevor du etwas planst.

Quellen

  1. KCanG § 3, Besitz
  2. KCanG § 16, Mitglieder
  3. KCanG § 5, Konsumverbote
  4. KCanG § 19, Weitergabe in Anbauvereinigungen
  5. KCanG § 2
  6. KCanG § 34
  7. KCanG § 36
  8. drugcom: Cannabis
  9. Sucht & Drogen Hotline

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